sofern keine Versicherung über die Arbeitsagentur vorliegt ist
der Wechsel zum Start der Selbständigkeit möglich ansonsten
mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende. Bitte zusätzlich
bei der Krankenkasse anfragen, die verbindlich antworten muss.
also ich habe gelesen, dass man, wenn man alg bezogen hat und somit über die arbeitsagentur pflichtversichert war und sich dann selbständig macht, dieses versicherungsverhältnis automatisch endet und man sich dann problemlos, ohne fristen bei der pkv anmelden kann…für meinen fall aber, also als nichtbezieher von alg oder anderen leistungen und freiwillig versicherter habe ich noch keine verbindliche aussage diesbezüglich gefunden. mit meiner kk habe ich schon telefoniert, da wurde mir gesagt, dass die 2 monate-kündigungsfrist gelten würde, ich bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich so stimmt…