Wer weiß hierzu etwas:
Ein Paar lebt in eheähnlicher Gemeinschaft im Wohneigentum des einen Partners. Die Beziehung geht in die Brüche, der Nicht-Eigentümer will/muss ausziehen. Kann der Eigentümer den Ex-Partner einfach auf die Straße setzen oder gibt es hier Kündigungsfristen? Von einem Mietverhältnis war ja nie die Rede.
Über Antworten freut sich - Anette
Hallo Anette,
wie du richtig schreibst, ist es kein Mietverhältnis. Es geht hier mehr um Fairness und Zumutbarkeit.
Fairness sollte Vorrang haben, aber es kann natürlich auch für den anderen Teil unzumutbar sein, weiterhin zusammen in den selben Räumen zu wohnen.
Gruß!
Horst
Danke
…für die Info, Horst-
das kann ja ganz schön übel ausgehen dann;
manchmal ist es doch zu blöd, dass Fairness und Zumutbarkeit so schlecht messbar sind.
Aber nur manchmal, findet
Anette