Kündigungsfrist beim 630 DM-Job

Hi Ihr,

leider mußte ich gestern mit ansehen wie eine sehr liebe Kollegin - die auf 630 DM Basis arbeitet und KEIN Arbeistvertrag hat - einfach kündigte. Von jetzt auf gleich. Sie kamm und reichte nur ihre Kündigung ein.

Meine Frage. Welche Kündigungsfristen gelten hier eigentlich. Welche Fristen treten hier in Kraft. Werden Unterschiede gemacht bei „mit Vertrag“ und „ohne Vertrag“?

Danke
Frank

Hallo Frank,

die höhe des Einkommens ändert die arbeitsrechtliche Situation überhaupt nicht. Ebenso gibt es keine Unterschiede zwischen einem mündlichen und schriftlichem Arbeitsvertrag. Deshalb gelten auch die Kündigungsfristen die im BGB beschriben sind.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
    Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitneh-mers liegen, nicht berücksichtigt.
    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Grüße
Michael