Kündigungsfrist beim Untermietvertrag verkürzen

Hallo Liebe WWW-ler :wink:

Also ich habe folgendes Problem…
Ich wohne seid August zur Untermiete in einer WG (zu zweit)…nun beschwert die Hauptmieterin sich aber bei mir, weil ihr mein Freund zu oft in der Wohnung ist, und behauptet sogar er würde sich total daneben in der Wohnung benehmen (sie sagt, er würde sie anpupsen!!!) und das ist mit 100%iger Sicherheit eine Lüge.
Ich habe ihr, bevor wir das Mietverhältnis eingegangen sind, gesagt, dass ich einen Freund habe und ich ihn auch so oft wie möglich sehen will und auch bei mir schlafen wird, dass war für sie damals kein Problem. Nun ist es aber doch eines.
Nun haben mein Freund und ich beschlossen eine eigene Wohnung zu suchen. Und ich habe Angst, dass ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten (die gilt doch auch beim Untermietvertrag, oder) nicht einhalten kann. Was kann ich da machen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Kann ich ihr beispielsweise 3 geeignete Nachmieter vorstellen, oder aus o.g. Grund früher Kündigen?

Danke fürs Lesen, und für eine Antwort.

mit freundlichen Grüßen

Mona

Hallo Mona,
mein Sohn hat auch mal in einer WG gelebt, nicht so einfach! Aus deinen genannten Gründen kannst du nicht früher kündigen. Du mußt dir noch einmal deinen Untermietvertrag anschauen, wenn dort eine Kündigungsfrist drinsteht ( evtl. auch nur 2 Monate in der Regel 3 Monate ) dann mußt du die Kündigungsfrist einhalten - klar -!! Du kannst versuchen Nachmieter zu suchen, aber wenn deine Hauptmieter die nicht will kannst du nichts machen! Das heißt, du mußt die evtl. 2 oder 3 Monate deine Miete weiter bezahlen. Du kannst deine Hauptmieter aber so nerven, daß sie froh ist einen Nachmieter zu haben. Bitte kündige schriftl.
Viele Grüße

Hallo MC2010

danke für die schnelle Antwort :smile:

schade :-/
also ich habe gerade meinen UMV vor mir liegen und da steht ja dieser

ja also 3 Monate hab ich schon… aber was heißt denn dieses hier genau?

Zitat: § 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist -
das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu
kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und,
soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind,
in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter
oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten
zu lassen.

Ich weiß nicht genau, was nun der letzte Satz bedeutet, der obere Teil ist klar, aber dieser Teil , : „oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten
zu lassen.“

das heißt ich muss ihm 3 stück vorschlagen, aber es st dem Hauptmieter überlassen, ob er sie will oder nicht, und wenn nicht blieb ich auf dem Vertrag sitzen?

ist doch blöde :-/

mfg

mona