Guten Tag,
wenn man am 27.eines Monats sehr spontan eine neue Arbeit aufgenommen hat , und die bis dato andauernde Selbstständigkeit beendet hat und auch am gleichen Tag(alles hat sich am 26.des MOnats ergeben) bei der PKV gemeldet und den Fall geschildert. Jetzt buchen sie jedoch weiter ab und man bekomme keine kompetente Auskunft, daher meine Frage:
Bei einem Wechsel in eine Festanstellung, ist man ja sofort in der GKV daher fällt doch PKV weg und sie haben keine Berechnungsgrundlage oder sehe ich das falsch?
Nein, das sehen Sie richtig. Jedoch wird die PKV den Vertrag nicht ohne Bescheinigung ihrer neuen GKV aufheben…
Also von der neuen GKV Bescheinigung ausstellten lassen und der PKV einreichen.
Grüße
Lars Grimm
Ich habe diesen nachweis hingeschickt(mehrfach) trotzdem buchen sie weiter ab und ich werde auf gesetzliche Kündigungsfristen verwiesen? Aber da entfallen sie doch oder?
Ja, bei Eintritt in ein Arbeitnehmerverhältnis besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn die Krankenversicherung partout nicht spurt hilft manchmal die Unterstützung eines „Experten“ (z.B. Anwalt)