Hallo,
wenn der Arbeitnehmer die Kündigung am 25.01. persönlich erhalten hat, und eine Frist von 2 Wochen noch ta, wann ist der letzte Arbeitstag? Der 08.02. oder der 09.02.?!
LG
Hallo,
wenn der Arbeitnehmer die Kündigung am 25.01. persönlich erhalten hat, und eine Frist von 2 Wochen noch ta, wann ist der letzte Arbeitstag? Der 08.02. oder der 09.02.?!
LG
Hallo,
meines Wissens nach ist der 08.02.12 dann der letzte Arbeitstag.
Gruß
Schnucki
Okay, danke
LG
Hallo Trashy…
Ist diese Kündigungsfrist noch in der Probezeit,
oder handelte es sich um eine befristete (Aushilfs-
tätigkeit), oder hast Du weniger als 20 Kollegen?
Sie erscheint mir arg kurz…
Aber, die kürzere Kündigungsfrist besteht nur dann,
wenn sie auch arbeitsvertraglich geregelt ist, sonst
greift die gesetzliche Kündigungsfrist:
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Also bitte schnell prüfen, damit dies evtl noch mit
dem Arbeitgeber geklärt werden kann… Druck den
Gesetzestext aus, und nehme ihn notfalls mit zum
Chef…
Prüfe das bitte erst, und melde Dich dann noch mal.
LG… Hoelti
Hallo,
Für die Berechnung der Kündigungsfristen gelten die §§ 187 ff. BGB. Danach ist der Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht in die Berechnung der Frist einzubeziehen. Berechnung der Kündigungsfrist nach Wochen: der Tag an dem die Kündigung zugeht, entspricht dem Wochentag, an dem die Frist endet. Beispiel: Wird einem Arbeitnehmer die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen am Mittwoch, den 25.01.2012 übergeben, so endet die Kündigungsfrist mit Ablauf am Mittwoch, den 08.02.2012.
Gruß tento
Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Da ich Ihren Arbeitsvertrag weder Ihr Kündigungsschreiben kenne, kann ich die Richtigkeit nicht beurteilen. Sollten Sie Zweifel haben, lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Gewerkschaft beraten. Mit freundlichen Grüßen.
Hy und Hallo
Also je nach Vertrag - Welche Beschränkung haben Sie?
15 / 31 oder nur 31ter?
Wenn 31ster. Dann gilt ab 31.1 die zwei Wochen Frist.
lg martin
hallo
antwort steht im arbeitsvertrag
das ist wie bei der miete
mal muss am 30. vormonat sein mal am 1.
da steht also drin ob erst am tag danach die vierzehn plus oeb es arbeitstage oder werktage sind weil das ist auch wichtig wegen resturlaub
gruss
viel erfolg
Hallo,
ich habe im Arbeitsvertrag nachgeschaut und da steht leider nichts davon. Es steht dort nur, dass die Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen beträgt.
Hallo,
ja, ich bin noch in der Probezeit. Ich habe nur 2 Kollegen und bin/war auf 20 Stunden eingestellt.
Okay,
dann hast Du einfach nur die A-Karte gezogen.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist
der 08. Februar der letzte Arbeitszeit…
Der „Übergabetag“ der Kündigung zählt nicht
mit…
Sorry…
Hallo,
ja, ich bin noch in der Probezeit. Ich habe nur 2 Kollegen und
bin/war auf 20 Stunden eingestellt.
Hy
Gut Dann ist der 8.2.2012 der letzte Arbeitstag!
Soweit ich das jetzt so sagen kann!
LG
Martin
Hallo,
ich habe im Arbeitsvertrag nachgeschaut und da steht leider
nichts davon. Es steht dort nur, dass die Kündigungsfrist in
der Probezeit 2 Wochen beträgt.
erhalten hat, und eine Frist von 2 Wochen noch ta, wann ist
der letzte Arbeitstag? Der 08.02. oder der 09.02.?!
Es ist nun sicherlich zu spät - aber ich nehme an der 8.2.2012…
Allerdings kann es auch der 15.2. oder 29.2. sein, wenn nämlich immer nur zum 15ten oder zum Monatende gekündigt werden kann.
Das ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag.
Ggf. kannst du zum Arbeitsgericht gehen.