Kann der Vermieter auf die Kündigungsfrist
bestehen bei Hartz 4 ?
Folgende Situation, das Amt kürzt die Bezüge
von Hartz4 nach 6 Monaten, es bleibt kaum noch was zum
Leben für die Sechsköpfige Familie. Da die Wohnung
aus einer Hauptwohnung und einer zus.gemieteten
Teil besteht, will die Familie den zusätzluch gemieteten
Teil kündigen, der Vermieter besteht aber
auf die drei Monate Kündigungsfrist! Für die Familie
würde das das Aus bedeuten!
Guten Tag,
das weiß ich leider nicht.
Bitte gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle von Diakonie oder Caritas - die wissen Bescheid!
Gruß
strandperle02
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, ich würde erst mal Wiederspruch beim Jobcenter einlegen wg. Kürzung der hartz IV Bezüge. Verstehe ich nicht warum die Kürzung erfolgt ist. Und wegen dem Vermieter gilt da nicht ein Sonderkündigunsrecht? Warum pocht der Vermieter auf die Kündigungsfrist wenn er doch genau um die situation der Familie weiß, dann muß er damit rechnen das die Familie die Miete nicht zahlen kann. Geht mal zum anwalt!
@EinBienchen,
wurde eine Kündigungsfrist ausgemacht, dann muss man sich leider daran halten, weil der Gesetzgeber da keinen Unterschied macht, wie gut es euch finanziell geht.
Ich würde den angemietete Teil kündigen und nur 10-20 € an Mietzahlung überweisen.
Dann hat es schwer euch einen kompletten Strick daraus zu drehen.
Ihr seit ja zahlungswillig.
Ich bin selbst Vermieter und hatte da schon mal Probleme und ich finde es dumm, wenn man da als Vermieter stur bleibt. das verursacht nur zusätzliche Kosten und die bringen keinem was.
Rede mal mit dem Vermieter. Werdet ihr in die Insolvenz getrieben, bekommt er gar nichts.
mfg falkoo
Hallo,
ich würde versuchen, diesen Teil unterzuvermieten und mich im Falle einer Verweigerung durch den Vermieter auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Ansonsten sieht’s eher bescheiden aus, denn die Grenzen für eine außerordnetliche Kündigung sind recht eng:
- wegen der Ankündigung einer Modernisierung
- wegen der Mieterhöhung nach der Modernisierungsmaßnahme
- wegen der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- wegen der Mieterhöhung meiner Sozialwohnung
- wegen des Todes des Mieters
- wegen der Verweigerung zur Untervermietung
Die Crux ist außerdem, daß ihr ja im Prinzip dort wohnen bleiben wollt, weshalb es natürlich besser wäre, sich gütlich zu einigen. Es sei denn, ihr seit auf Streit aus…
LG
Martin
hallo bienchen,
hier wäre erstmal wichtig zu wissen, seit wann und warum es zu der kürzung gekommen ist. so einfach von knall auf fall kann die lage doch nicht eingetreten sein. dem vermieter ist es völlig egal, wie und woher die miete kommt und ob es um hartzIV geht oder nicht. da sieht das mietrecht keine unterschiede vor.
tut mir leid, nichts anderes sagen zu können.
schöne grüße,
hansemann
Die Kündigungsfrist hat nichts mit Hartz4 zu tun. Die ARGE kürzt wie gesagt nach sechs Monaten. Zeit genug zum reagieren. Entweder neue Wohnung oder eine andere Lösung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Ja, kann er leider, wenn die Kündigungsfrist so im Mietvertrag geregelt ist.
Aber was hat der Vermieter davon? Stellen Sie sich vor, die Mieter zahlen jeden Monat den Teilbetrag füf die Hauptwohnung. Wenn die „Ersparnis“ nach drei Monaten nicht zwei volle Monatsmieten ausmacht, dann kann er immer noch nicht fristlos kündigen oder gar räumen.
Machen Sie das im klar und ich gehe davon aus, dass es dann eine Lösung geben wird.
Viel Erfolg
hallo EinBienchen,
zu deiner gestellten Frage kann ich leider nichts antworten, denn bei solch rechtlingen Dingen wie Kündigungsschutz halt ich nicht meine Hände ins Feuer.
Da würde ich an eure Stelle einen Anwalt fragen der kann euch da besser beraten.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008
da ich keine reachtsanwalt bin aber ich kann mir durchaus vorstellen das der vermieter rechtens handelt mit der kündigungsftist aber wenn das mietverhältnis weiterbesteht in der substanz sollte man mal mit ihm reden vielleicht lenkt er ja ein.
gruss
david
Hallo EinBienchen,
der Mietvertrag wurde ganz normal geschlossen. Dass jemand in den Leistungsbezug von Hartz IV kommt hat überhaupt keinen Einfluss auf den Mietvertrag. Deswegen handelt der Vermieter rechtens, wenn er auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist besteht.
Gruß
R.
Hallo,
ich würde ersteinmal ganz vernünftig mit dem Vermieter reden, da es ja auch in seinem Interesse wäre, pünktlich die Miete zu bekommen. Ansonsten kommt es gegebenenfalls noch zur Räumungsklage seinerseits und wenn die familie ALG 2 bekommt sieht er doch sowiso kein Geld denn mehr.
Natürlich kann er darauf bestehen, du hast doch keinen Freibrief wenn man ALG 2 bekommt. Am besten immer nach dem Motto Leben und Leben lassen. Viel Glück.
Andreas
Hallo,
die Hilfegewährung nach dem ALG II ist nicht mein Spezialgebiet. Aber ich denke doch, dass man die Kündigungsfrist einhalten muss. Auch würde ich davon ausgehen, dass das Jobcenter auch für eine gewisse Zeit - zumindest für die Kündigungsfrist die Miete übernehmen muss.
mfg
Hallo Bienchen,
ich versteh jetzt dein Problem nicht so wirklich. Du hast vom Amt aus 6 Monate Zeit, deine Wohnkosten zu senken. Die Kündigungsfrist für den zusätzlich gemieteten Wohnraum ist 3 Monate. Da ist doch ausreichend Zeit, die Kündigungsfrist einzuhalten?
Erst nach Ablauf der 6 Monate kürzt das Amt die Wohnkosten.
Gruß Caro
Hallo,
ja das kann der Vermieter. Ist ja auch im Mietvertrag vereinbart.
Ich würde mal mit dem Jobcenter sprechen ob die helfen können.
Gruß
franjo
Hallo EinBienchen,
natürlich kann der Vermieter auf den drei Monaten bestehen. Allerdings hat das Amt Euch doch sechs Monate Zeit gegeben, die Mietkosten zu senken. Wenn Du also sofort den zusätzlichen Teil kündigst, kann eigentlich gar nichts passieren, denn bis zu sechs Monaten muss das Jobcenter doch noch die höhere Miete zahlen, wenn Du vorher nicht aus diesem Vertrag kommst.
LG
Franz57