Kündigungsfrist des Arbeitnehmers ohne Arbeitsvertrag

Hallo,
meine Freundin arbeitet seit Mitte Juli 2013 bei einer Tankstelle (großer Konzern) 40 Std. die Woche ohne Arbeitsvertrag.
Frage: Wenn sie nun kündigen möchte, wie lange beträgt die Kündigungsfrist.
Ich dachte 14 Tage, da in der Probezeit (gehe davon daß es dort 6 Monate Probezeit gibt).
Wielange die Probezeit jedoch ist, wissen wir auch nicht :frowning:

Vielen Dank für eure Hilfe.

Auch wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde, ist er rechtskräftig, deine Freundin muss also ordendlich kündigen und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Ist sie noch in der Probezeit kann sie innerhalb von 2 Wochen kündigen, wie du es schon erwähnt hast. Dabei muss sie auch nicht bis zur Mitte oder bis zum Ende eines Monatas warten. Den Paragraphen dazu könnt ihr euch im BGB durchlesen. Der Paragraph heißt 622.

Hallo,

eine Probezeit muß ausdrücklich vereinbart worden sein, damit die Regelungen des § 622 Abs. 3 BGB gelten können. „Ich gehe davon aus…“ reicht da nicht.
Ist keine Probezeit vereinbart gilt vom ersten Tag die Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Servus,

woher nimmst Du die Probezeit im Sachverhalt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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