Kündigungsfrist des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer ist seit 12 Jahren in der Niederlassung eines mittelständischen Unternehmens als Angestellter tätig.Nun wurde ein Immobilienmakler beauftragt, diese Niederlassung zu verkaufen. Dem Arbeitnehmer bleibt als alternativer Arbeitsort nur die 140 km von seinem Wohnort entfernte Zentrale. Aufgrund drohenden Arbeitsplatzverlustes bewirbt sich der Arbeitnehmer verstärkt in den umliegenden Firmen seines Wohnortes um eine neue Stelle. In seinem Arbeitsverträg wurde damals eine Klausel zur Kündigigungsfrist eingebaut, die wie folgt lautet:
„Der Anstellungsvertrag ist von jedem Vertragsteil mit einer Küdigungszeit von 1/2 Jahr zum Halbjahresende kündbar. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon ausgeschlossen.“
Nun die Frage: Kann der Arbeitnehmer hier überhaupt kurzfristig kündigen oder muss er die halbjährliche Kündigungsfrist einhalten, was einen erheblichen Nachteil für ihn bedeuten würde, da kein künftiger Arbeitgeber so lange eine Stelle für ihn freihalten würde? Oder gelten hier lt. Arbeitsrecht die gesetzlichen Kündigungsfristen und wenn ja, welche?
Viele liebe Grüße

auf jeden fall liegt ein grund vor, der zur kündigung berechtigt, das beinhaltet ja auch die klausel

Hallo,
das ist aber eine kniffelige Frage, wie wohl am Besten ein echter Arbeitsrechtler beantwortet.

Grundsätzlich kann ich nur folgendes dazu sagen:
„Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“
Als zumutbaren Arbeitsweg legen die Arbeitsgericht i.d.R. 90 Minuten pro einfache Strecke zugrunde.

Demnach wäre dieser Fall kein Grund für eine Kündigung aus wichtigem Grund und die lange KF gilt.

Allerdings ist davon unbenommen, dass der AG ggf. auch Interesse hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden, da er ansonsten Personalüberhang hat. Es wäre also möglich, dass er nicht auf die Einhaltung der KF besteht. Das kann man aber nur direkt mit dem AG klären.

Gruß

nach nachfragen ist jetzt klar, daß eine kündigung in deinem falle rechtens ist mit der gesetzlichen kündigungsfrist, in den meisten fällen 14 tage

Hallo,

die Frage ist, ob hier die Kündigung aus wichtigem Grund anerkannt wird? Wenn es auch darum geht, Stellen abzubauen, wird der Arbeitgeber sich wahrscheinlich auch auf einen Auflösungsvertrag einlassen. Dort können beide Vertragsparteien kürzere Fristen vereinbaren. Die Gesetzl. Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Jahre =5 Monate zum Ende eines Kalendermonats (§622 BGB)

Ich würde mir aber eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt etc. holen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.

Gruß okwk

Hallo Kolleginn,140 km vom Wohnort ist ein wichtiger Grund für eine Fristlose Kündigung !!Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Hallo,

mir ist im Arbeitsrecht kein dem Mietrecht vergleichbare Regelung bekannt, wonach unterschiedliche Kündungszeiten gelten könnten.
Ich gebe noch folgendes zu bedenken.
Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters erfordert Zeit. Drei bis vier Monate sind da schon üblich.
Wenn der alte Arbeitgeber sich durch den Verkauf des Grundstücks in eine solche Situation gebracht hat, müsste er in die Auflösung des Vertrags zustimmen müssen.
Wenn man also eine neue Arbeitsstelle hat, muss man unverzüglich mit dem alten Arbeitgeber ein Gespräch führen und um Auflösung des Vertrags bitten.

Das müßte in dieser Sitation möglich sein.

Gruss Siegfried

Hallo,

du kannst mal unter §622 BGB schauen, hier ist geregelt, dass diese „verlängerten“ Kündigungsfristen ausschließlich für den Arbeitgeber gelten. Außerdem hast du noch die Möglichkeit einer Aufhebung des Arbeitsvertrages, diese muss jedoch durch den AG bestätigt werden - lies den Aufhebungsvertrag in jedem Fall gut durch, denn manche Firmen kürzen hierin den noch zustehenden Urlaub oder evtl. auch Überstunden, welche noch zu begleichen wären.

Viel Erfolg
Yvonne

Hallo,

ich müßte wissen, ob ein Tarifvertrag vorliegt und wenn ja, welcher? Ansaonsten kann ich nur sagen, dass bei einer Beschäftigungszeit von 12 Jahren eine Kündigungdfrist von 6 Monaten rechtens ist. Man sollte aber mit dem Arbeitgeber sprechen, in der Regel legen die einem für einen Neuanfang keine Steine in den Weg.

Gruß Bukatcho

Hallo Patrizia,

also zunächst mal rein formal: Solange die Schließung der Niederlassung und Verlagerung des Arbeitsplatzes nicht wirklich mitgeteilt wurde, halte ich eine außerordentliche Kündigung durch den AN für kaum möglich. In diesem Fall würde die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist gelten.
Jetzt mal zum wirklichen Leben: Wenn die Befürchtung des AN, dass eine Schließung der Niederlassung ansteht, richtig sein sollte, wird der AG dem Wunsch nach einer kurzfristigen Auflösung des Arbeitsvertrages keine Steine in den Weg legen.

Gruß

Michael