Kündigungsfrist des Hauptmieters gegen Untermieter

Hallo,

folgende Situation:

Ein Zimmer ist in einer gemieteten Wohnung untervermietet und zwar nicht möbliert.

Die Kündigungsfrist des Hauptmieters gegen den Untermieter liegt, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt, bei 6 Monaten (3 Monate Regelfrist um weitere 3 Monate erhöht gem. § 573a Abs. 2 ,1 BGB).

Der Hauptmieter könnte nun selbst seinen Vertrag den er mit dem Vermieter hat mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Liegt in einer Eigenkündigung des Hauptmieters ein berechtigtes Interesse vor, das dann die eigentliche Kündigungsfrist gegenüber dem Untermieter wieder auf ebenfalls 3 Monate reduziert?

Oder müsste er dem Untermieter sozusagen 6 Monate vor seinem geplanten Auszug kündigen, was ja faktisch bedeuten würde das seine eigene Kündigung die mit drei Monaten möglich wäre, sich dann um drei Monate verlängert?

Vielen Dank für eure Mühen und viele Grüße

Detlef

Hallo !

Ja und nein.
Gibt es für den Hauptmieter ein berechtigtes Interesse,dann darf er mit 3 Monaten Frist seinen Vertrag kündigen und auch der Untermieter muss dann ausziehen.
Also etwa Umzug aus beruflichen Gründen als ein Beispiel.

Nur,der vorgeschobene wichtige Grund führt sogar zur Schadenersatzpflicht gegenüber dem Untermieter !
Auch das mutwillig(böswillig) herbeigeführte Kündigen des Vermieters gegen den Hauptmieter führte zum Schadenersatz des Untermieters.

MfG
duck313