ich weiß, dass bei Besitzerwechsel der neue Vermieter sich an die alten Kündigungsfristen halten muss.
Gilt dies umgekehrt auch für die Mieter oder können diese, da der Vermieter ja erst seit kurzer Zeit Vertragspartner ist, mit anderen Fristen kündigen?
nein,denn die Mieter-Kündigungsfristen sind doch nach neuem Recht(altes gilt nur selten,kann aber sein) sowieso max. 3 Monate,für Vermieter ja 3,6 oder 9 Monate.
vielen Dank soweit, aber die Frage ging eher dahin, ob Mieter wegen des Vermieterwechsels u.U. mit weniger als 3 Monaten Frist kündigen können, vorausgesetzt, dass sich durch den Vermieterwechsel ansonsten nichts geändert hat?
Nach meinen Googleergebnissen ist dies nicht der Fall - aber Google weiß ja auch nicht alles.
Kündigungsfrist 3 Monate bei einem ganz normalen Wohnungsmietvertrag (keine Untermiete) bzw. zum festgelegten Termin bei einem Zeitmietvertrag oder einem gültigen Kündigungsausschluss.
Wo kommst Du denn überhaupt auf die Idee,nur wegen des Besitzerwechsels ändert sich auch nur irgendetwas am Vertrag ?
Es ändert sich ja gerade NICHTS daran ! Der neue Besitzer MUSS den Mieter samt Vertrag übernehmen,sollte ihm der alte Vertrag auch noch so gegen den Strich gehen,weil er möglichweise für ihn ungünstig ist.
danke für die Info.
Nicht ich bin auf die Idee gekommen, sondern Kunden aus meinem Laden erzählten es so, haben wohl auch so gekündigt und angeblich vom Jobcenter eine entsprechende Bestätigung erhalten - mir kam das sehr unwahrscheinlich vor, deshalb habe ich hier mal nachgefragt.