Kündigungsfrist des Mieters

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben im Oktober 2007 eine Wohung (eine Wohnung im 2-Familienhaus) bezogen, die wir nun verlassen möchten.

Der Mietvertrag für Wohnraum - Herausgegeben von der Verlags-GmbH für den Haus- und Grundstücksverein Würzburg e. V. 09/2004 liegt uns vor.

Dieser Mietvertrag enthält keine Kündigungsfrist. Auch nicht den Verweis auf „die gesetzliche Kündigungsfrist“ oder was anderes.

Welche Frist müssen wir einhalten? Wir möchten eigentlich bereits zum 01.08. raus. Mir wurde zwischen 2 Wochen und 3 Monaten alles Mögliche aus dem Bekanntenkreis zugetragen. Was gilt?

Ich wäre für eine verbindliche Aussage ggf. worauf sich die Aussage bezieht sehr dankbar!

MfG
MelliC

Hallo Melli,
eine verbindliche Aussage wirst Du in einem öffentlichen Forum nicht erwarten können. Dafür sind die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen da. Unverbindlich kann ich Dir aber folgendes sagen:

§ 573c Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besagt: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer 3 Monate. Wenn Ihre K. bis zum 3.7. beim Vermieter nachweislich eingegangen ist, können Sie zum 30.9. raus.

Hallo Mellic,
wenn nichts anders vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, also 3 Monate.

Für den Mieter gilt immer § 573c BGB, also eine Frist von 3 Monaten. Wenn ihr bis zum 03.07. kündigt, kommt ihr zum 30.09. raus. Das mit Ende August klappt nicht mehr. Dafür hättet ihr einen Monat früher kündigen müssen.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Hallo,
wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, dann gilt für den Mieter immer 3 Monate Kündigungsfrist,abzüglich 3 Tage Karrenzzeit weil bis zum 3.WT des Monats gekündigt werden kann.
Im §573BGB nachlesbar, hier keine Rechtsberatung!!
Gruß suver

Hallo Mellic,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –

Sie sollten mal „googeln“ unter folgenden Links:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
http://bundesrecht.juris.de/index.html
www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/zoff-m… - utm_source=sternde-newsletter&utm_medium
www.valuenet.de/index.php?goto=lexikon
www.steuerlinks.de/lr-lexikon-recht.html
www.123recht.net/columns.asp?column=18
www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mietvertrag/index.html
www.mieterbund.de/navi/unternavi_a-z/mietrecht/mietr…
www.mieterbund.de/navi/unternavi_a-z/mietrecht/mietr…
www.mietrecht-information.de/Neues_Mietrecht.html
www.mietrecht.ch/deutsch/home/startseite/startseite-…
www.pro-wohnen.de/
www.das-rechtsportal.de/cms/recht/default.htm
www.ratgeberrecht.de/index/irindex.html
www.recht-4u.de/Nr1.html
www.finanztip.de/tip/home/0mieter.htm
www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsreform.htm
www.werner-hain.de/mietrecht.htm
www.focus.de/immobilien/mieten/
www.mdr.de/ratgeber/
www.immobilienscout24.de/de/
www.biomess.de/biomess-Site/leitseite.htm
www.bankmitarbeiter.de/html/hartz_4_wohnraum.html
www.anwalt.de/rechtstipps/mieterhoehung-tipps-rund-u…

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo mellic06,

die gestzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate. Mit freundlichem gruß Willi

Hallo,

wenn vertraglich nichts vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ein Auszug im August ist daher nicht möglich.