Kündigungsfrist des Mietvertrags trotz Mobbing einhalten?

Hallo,

wir haben momentan ein Problem mit unserem Vermieter und nun würde mich der rechtliche Sachverhalt interessieren.

Und zwar geht es um folgendes: Wir sind vor 3 Monaten in unsere momentane Wohnung eingezogen. Soweit noch nichts schlimmes! Die ersten Wochen war auch noch alles i.O. , doch dann ging es los. Wir wurden von einer Nachbarin gemobbt wie es im Buche steht. Mit unwahren Unterstellungen und Terror im Hausflur in Form von Lärm, Klopfen an unserer Wohnungstür (mehrmals auch Nachts) u.ä. Wir haben wegen diesen Unwahrheiten bereits zwei Abmahnungen (ungerechtfertigt) bekommen. Als uns die zweite Abmahnung ins Haus flatterte Kündigten wir die Wohnung daraufhin. Wie sieht es denn aus zwecks Kündigungsfrist?? Müssen wir überhaupt eine solche unter solchen Vorraussetzungen einhalten??

Desweiteren was noch erschwerend hinzu kommt sind folgende Mängel in der Wohnung die auch nach mehrfacher bemängeung nicht abgestellt worden sind und auch bei der Besichtigung nicht festzustellen waren da alle Fenster offen waren:
Fenster undicht sowohl im WC als auch im Wohnzimmer (zieht und regnet rein), Toilette läuft nicht ab, Waschbecken ebenso wenig, Putz rieselt von der Wand, Heizung funktioniert nicht regelmäßig, Teppichboden im Wohnungsflur riecht stark nach Katzen Urin (Vormieter???) was jetzt von uns kommen soll obwohl wir gar keine Katze besitzen!! Desweiteren kommen Ameisen hinter der Holzvertäfelung im Flur hervor und zwar soviele dass sowohl Bad wie auch Küche voll damit sind!

Unser Vermieter besteht allerdings trotzalledem auf die 3 Monate Kündigungsfrist!

Bräuchte wirklich dringend Rat! Vielen Dank im vorraus!

eine Verkürzung der Kündigungsfrist gehr nur, wenn gesundheitlioche Gründe vorliegen (Amtsarzt). Schreiben Sie die Mängel auf, setzten Sie dem Vermieter Fristen zur Beseitigung, beorgen Sie Zeugen für die Mängel und mindern die Miete bis auf 0 % für die nächsten 3 Monate. das ist zwar nicht ganz korrekt, denn 0 % ist echt zu viel. Aber dann soll der Vermieter serstmal klagen. Das wird er nicht machen, wenn Sie die Mängel nachweisen und Sie dann schon aus der wOHNUNG sind.

Erstmal danke für die Antwort. Auch wegen des Mobbings lässt sich nichts an der einzuhaltenden Kündigungsfrist machen?? Denn dass ist ja unter anderem der Grund warum wir so schnell wie möglich aus der Wohnung wollen!

das beweisen Sie mal vor Gericht, viel Spaß. Außerdem geht das den Vermieter nichts an, das sind zivilrechtliche Dinge

Erstmal danke für die Antwort. Auch wegen des Mobbings lässt
sich nichts an der einzuhaltenden Kündigungsfrist machen??
Denn dass ist ja unter anderem der Grund warum wir so schnell
wie möglich aus der Wohnung wollen!

Hallo,
leider müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Sie haben fristgemäß und nicht außerordentlich gekündigt. Die Mängel tun da nichts zur Sache. Haben Sie die Mängel schriftlich eingereicht? Bei derartigen Sachen sollten Sie vielleicht doch einen Anwalt aufsuchen. Der Teppich wird Ihnen sicherlich vom Vermieter in Rechnung gestellt. Da kommen Sie ohne Rechtsbeistand nicht weiter. Diese Mängel hätten Sie im Übergabeprotokoll festhalten sollen. So wird es sehr schwer für Sie nachzuweisen, dass die Mängel vom Vormieter sind.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen. LG Chris

Hallo,
da es für Euch unzumutbar ist,dort weiterhin zu wohnen,wäre auch eine fristlose Kündigung von Eurer Seite her möglich.
Aber!!! Ihr müßt Eure Kündigungsgründe auch beweisen können.Ich glaube zwar nicht,das der VM Euch verklagt wenn Ihr früher auszieht,aber man weiss ja nie.
Geht am besten zum örtlichen Mieterverein oder zum Anwalt und laßt Euch beraten.

MfG

Michback

Hallo,
vor weiteren Bemerkungen: die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt!
Aus den Ausführungen ist nicht erkennbar, dass Sie die Mängel dem Vermieter angezeigt und mit Fristsetzung die Abstellung gefordert haben; ggf. auch die Miete gemindert. Somit fällt ein Grund für eine fristlose Kündigung aus.
Gegen unbegründete Vorwürfe kann und sollte man sich wehren; gegen die Nachbarin zivilrechtlich und beim Vermieter mit Widerspruch zur Abmahnung. Mehr ist aus Ihrer Sicht gar nicht nötig, denn die Abmahnung könnte der Vermieter nur später nutzen wollen, muss aber immer noch die Berechtigung beweisen!!
Ich rate immer wieder, suchen Sie das sachliche Gespräch mit dem Vermieter und versuchen Sie die Emotionen außen vor zu lassen. Eine einvernehmliche Regelung hat sich schon immer bewährt.
Gruß suver

Hallo Benny,

wenn ich euch richtig verstehen, willst du also unbedingt raus. Also:

Alle Mängel (hierzu zählen auch Beleidigungen) einzeln aufführen und dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen, in der Regel nimmt man 14 Tage.

Sollten die Mängel nicht behoben worden sein, setzt ihr eine Nachfrist mit Androhung der fristlosen Kündigung bei fruchtlosem Verstreichen.

Entweder werden also die Mängel behoben, was z.B. bei Beleidigungen schwer möglich ist, oder ihr könnt in vier Wochen ausziehen.

Schönen Gruß
Lendzy

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

In Ihrem Sachverhalt kann Ihnen nur ein Gutachter des Gesundheitsamtes weiter helfen. Der müßte Ihnen die Unbewohnbarkeit der Wohnung atestieren, damit eine fristlose und somit sofortige Kündigung erfolgen kann.

Sie werden wohl oder übel die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen. Wir können Ihnen jedoch bei den erheblichen Sachmängel der Wohnung nur dazu raten die Miete = Bruttowarmmiete zu kürzen. Denn bei derartigen Sachmängeln, und das eine Behebung bis dato nicht erfolgte - rechtfertigen eine Mietminderung.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo Benny,

eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 ABGB). Mit Ausnahme der Gesundheitsgefährdung ist die Zumutbarkeit im Gesetz nicht näher definiert. In diesem Fall ist der Mieter berechtigt, auch ohne Abmahnung des Vermieter die Wohnung fristlos zu kündigen.
Nach den von dir geschilderten Sachverhalten ist nicht mit einer erhelblichen gesundheitlichen Gefährdung zu rechnen, somit würde ich die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ermpfehlen.

Viele Grüße, walser