Kündigungsfrist des Vermieters im Mietvertrag

Hallo,

ist es möglich (und vielleicht auch üblich), dass man eine längere Kündigungsfrist für den Vermieter in den Mietvertrag aufnimmt?

Nehmen wir an, der Vermieter will eigentlich seine Wohnung verkaufen, findet niemanden und bietet daher die Wohnung zur Miete an. Der zukünftige Mieter kann davon ausgehen, dass der Vermieter, sobald ein Angebot kommt, die Wohnung loswerden will. Das könnte bedeuten, dass der Mieter gerade mal 3 Monate in der Wohnung wohnt und schon eine Kündigung bekommt und wieder ausziehen muss.

Kann man da eine Frist von z.B. 2 Jahren in den Mietvertrag einsetzen oder ist sowas widerrechtlich?

Hallo!

will. Das könnte bedeuten, dass der Mieter gerade mal 3 Monate
in der Wohnung wohnt und schon eine Kündigung bekommt und
wieder ausziehen muss.

Aber nicht automatisch. Der neue Eigentümer übernimmt ja den Vertrag. Und der darf dann erst kündigen.

Kann man da eine Frist von z.B. 2 Jahren in den Mietvertrag
einsetzen oder ist sowas widerrechtlich?

Individuelle Regelungen, die den Vermieter schlechter stellen im Vergleich zu den gesetzlichen Fristen, gehen immer.

Jan