Hallo,
ist es möglich (und vielleicht auch üblich), dass man eine längere Kündigungsfrist für den Vermieter in den Mietvertrag aufnimmt?
Nehmen wir an, der Vermieter will eigentlich seine Wohnung verkaufen, findet niemanden und bietet daher die Wohnung zur Miete an. Der zukünftige Mieter kann davon ausgehen, dass der Vermieter, sobald ein Angebot kommt, die Wohnung loswerden will. Das könnte bedeuten, dass der Mieter gerade mal 3 Monate in der Wohnung wohnt und schon eine Kündigung bekommt und wieder ausziehen muss.
Kann man da eine Frist von z.B. 2 Jahren in den Mietvertrag einsetzen oder ist sowas widerrechtlich?