Folgende Situation: Jemand ist Angestellt bei einer Firma. Er bekommt jeden Monat seinen Lohn ausbezahlt und führt ein Arbeitszeitkonto.
Der Chef der Firma hat sein „Fachwissen“ lediglich über ein paar wenige Seminare erhalten und arbeitet etwas schlampig (für einen Chef). Deshalb ist zwar ein Arbeitsvertrag zu Stande (auf Papier) gekommen aber nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben worden.
Der Arbeitnehmer will kündigen. Im ununterschriebenen Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Muss der Arbeitnehmer diese 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten oder kann er auch fristlos kündigen? Oder sieht es da ganz anders aus?
Hallo Kollaps,
nach meiner Auffassung ist durch die Arbeitsaufnahme seitens des AN auch ohne die Unterschrift auf dem Vertrag stillschweigend ein Arbeitsrechtsverhältnis entstanden.
Der AN hat sehr wohl das Recht zu kündigen. Einen Grund für eine fristlose Kündigung des AN sehe ich persönlich jedoch nicht.
MfG LM
Generell gilt für Kündigungen muss man sich an Kündigungsfristen halten.
Für außerordentliche (fristlose Kündigungen) ist ein wichtiger Grund nötig.
Sind die Vertragsbestandteile des AV nicht schriftlich geregelt gilt die mündliche Vereinbarung. Übergeordnet die Tarifverträge und danach gesetzliche Bestimmungen.
Demnach gilt für ein nicht schriftlich fixiertes Arbeitsverhältnis mindestens die gesetzliche Bestimmung. Die sich im Fall der Kündigungsfristen im § 622 BGB befinden. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html