Hallo Leute…
Angenommen ein Arbeitsvertrag enthält folgenden Absatz zum Thema Kündigung :
[…] kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden […] Im übrigen wird vereinbart, daß jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Angestellten in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers gilt. Die längere Kündigungsfrist ist dann für beide Vertragsparteien bindend […]
Wie genau habe ich das zu verstehen ?? Kann der AN am 19.7. seinem AG die Kündigung auf den Tisch legen, in der steht : AN kündigt zum 30.8. den Arbeitsvertrag und müsste dann noch bis 30.08 arbeiten ?? oder müsste er dann zum 30.7. kündigen um noch bis 30.8- arbeiten zu müssen… oder was ist gemeint mit „einem Monat zum Monatsende“.
Wie ist die zur Zeit gültige gesetzliche Kündigungsfrist ??
Gruss T.
Hallo Leute…
Angenommen ein Arbeitsvertrag enthält folgenden Absatz zum
Thema Kündigung :
[…] kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien
mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende
gekündigt werden […] Im übrigen wird vereinbart, daß jede
gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des
Angestellten in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers
gilt. Die längere Kündigungsfrist ist dann für beide
Vertragsparteien bindend […]
Wie genau habe ich das zu verstehen ?? Kann der AN am 19.7.
seinem AG die Kündigung auf den Tisch legen, in der steht : AN
kündigt zum 30.8. den Arbeitsvertrag und müsste dann noch bis
30.08 arbeiten ??
Hallo Timo, ja das könnte er. (siehe aber auch ganz unten Thema gesetzliche Fristen!)
oder was ist gemeint mit
„einem Monat zum Monatsende“.
Mit einem Monat zu Monatsende ist gemeint Monatsende abzüglich 1 Monat. Die Kündigung wäre also (auch heute schon) nur zum 30.8. möglich, wenn man mal von der jetzigen Situation ausgeht.
Wie ist die zur Zeit gültige gesetzliche Kündigungsfrist ??
Die findest du hier http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__622.html (wäre aber in deinem Fall nur interessant, wenn du bereits länger als fünf Jahre dort tätig bist)
MfG
Danke schön, das hat mir sehr geholfen… :o)
Gruss Timo