Kündigungsfrist, dünne Wände

Hallo,

mal angenommen es gäbe folgendem Sachverhalt:
letzten September wurde eine neue Wohnung bezogen, 1 1/2 Monate später stellt sich mit zwei neuen Nachbarn heraus, dass die Wände extrem dünn sind, vorallem am Wochenende nach 22Uhr findet man keine Ruhe. Die Nachbarn geben aber an sich nur normal zu verhalten und nicht laut zu sein. Der Vermieter unternimmt nach mehreren Gesprächen nichts gegen die dünnen Wände, da es vorher in diesem Haus keine ernsthaften Beschwerden gab.
Gibt es für mich die Möglichkeit die Kündigungsfrist zu verkürzen, da zwei MM doppelt gezahlt werden müssten.

Hallo,

wann ausserordentliche Kündigungen gerechtfertigt sein können:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Ich bezweifle stark, dass die in dem Beispiel beschriebene Hellhörigkeit eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Gruß
Maja

PS Vielleicht könnte man sich mit dem VM aber zusammensetzen und die Sache besprechen…wenn der Mieter zB einen Nachmieter finden würde den der VM akzeptiert (und nein, die 3 Nachmieter Regelung ist eine Urbane Legende) könnte er den derzeitigen M früher aus dem Vertrag entlassen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.