Kündigungsfrist durch Arbeitgeber bei 6 monatigen Pflichtpraktikum

Hallo, ich habe eine Frage:

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Student ist in einem Pflichtpraktikum für seinen Studiengang in einem Unternehmen angestellt und wird gekündigt, weil der Arbeitgeber angeblich nicht mit seiner Arbeitsleistung zufrieden ist.

Im mit dem Praktikanten geschlossenen Arbeitsvertrag stehen keine genauen Kündigungsfristen. Es steht aber bzw. nur da: Es gelten die gesetzlich geltenden Kündigungsfristen.

Nun meine Frage: Beträgt die Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber nun einen Monat oder doch nicht, da es ja ein Pflichtpraktikum mit einem Ausbildungsziel handelt und ich mal gelesen habe, das er da auch fristlos kündigen könnte? Also will nur sicher gehen, ob in diesem Fall wirklich die einmonatige Kündigungsfrist gilt?

Vielen Dank für eure Antwort.

Ein Pflicht-Praktikum mit einem Arbeitnehmer-Innenstatus und ohne anderslautende vertraglichen Kündigungsfristen unterliegt der gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB sowie § 26 i. V. m. § 22 Abs. 1 BBiG analog, wonach der Praktikumsvertrag während einer Probezeit n. § 20 BBiG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.

Auch nach der mindestens einmonatigen Probezeit kann der Praktikumsvertrag nach § 22 Abs. 2 BBiG aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. So zum Beispiel, wenn Fachkenntnisse und Leistungen nicht mit den Ansprüchen des Unternehmens im Einklang stehen (Personenbedingte Kündigung).

Auf Praktikanten im Studierendenstatus findet der gesetzliche Kündigungsschutz keine Anwendung.

G imager