Kündigungsfrist durch Vermieter von 12 Monaten?

Ich wohne bereits 30 Jahre in meiner Wohnung. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 12 Monate wie vorher oder nur noch 9 Monate wie es seit der Gesetzesänderung 2005 der Fall ist?

Mfg

Markus

Hallo !

Es kommt darauf an (wie so oft!).

Wenn im Vertrag die Fristen(3,6,9,12 Monate) drin stehen,dann gelten sie auch weiterhin !
Steht dort aber nur ein Verweis auf den § 573 c BGB,dann kann kann der Mieter bespielsweise immer mit nur noch 3 Monaten kündigen,
der Vermieter aber nicht.
Für den gelten dann die neuen Fristen,max. 9 Monate.

mfG
duck313

Wenn im Vertrag die Fristen(3,6,9,12 Monate) drin stehen,dann gelten sie auch weiterhin !

Echt? Da hätte ich gerne mal eine Fundstelle.

vnA

Echt? Da hätte ich gerne mal eine Fundstelle.

229 § 3 X egbgb

Hallo !

BGH Entscheidungen,zu Ungunsten von Mietern,die sich auf die verkürzte Mieterkündigungsfrist von 3 Monaten berufen wollten,bei langjährigen Altverträgen,in denen sinngemäße Auszüge aus dem BGB 573c aufgeführt wurden.
Das muss dann m.E. auch bei Vermieterkündigung gelten.

Z.B. VIII ZR 240/02

MfG
duck313