Ich wohne bereits 30 Jahre in meiner Wohnung. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 12 Monate wie vorher oder nur noch 9 Monate wie es seit der Gesetzesänderung 2005 der Fall ist?
Mfg
Markus
Ich wohne bereits 30 Jahre in meiner Wohnung. Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall? 12 Monate wie vorher oder nur noch 9 Monate wie es seit der Gesetzesänderung 2005 der Fall ist?
Mfg
Markus
Hallo !
Es kommt darauf an (wie so oft!).
Wenn im Vertrag die Fristen(3,6,9,12 Monate) drin stehen,dann gelten sie auch weiterhin !
Steht dort aber nur ein Verweis auf den § 573 c BGB,dann kann kann der Mieter bespielsweise immer mit nur noch 3 Monaten kündigen,
der Vermieter aber nicht.
Für den gelten dann die neuen Fristen,max. 9 Monate.
mfG
duck313
Wenn im Vertrag die Fristen(3,6,9,12 Monate) drin stehen,dann gelten sie auch weiterhin !
Echt? Da hätte ich gerne mal eine Fundstelle.
vnA
Echt? Da hätte ich gerne mal eine Fundstelle.
229 § 3 X egbgb
Hallo !
BGH Entscheidungen,zu Ungunsten von Mietern,die sich auf die verkürzte Mieterkündigungsfrist von 3 Monaten berufen wollten,bei langjährigen Altverträgen,in denen sinngemäße Auszüge aus dem BGB 573c aufgeführt wurden.
Das muss dann m.E. auch bei Vermieterkündigung gelten.
Z.B. VIII ZR 240/02
MfG
duck313