Kündigungsfrist Eigenbedarf

Hallo,

wir haben eine EG-5 Zimmer-Wohnung bin verheiratet 2 Kinder 10+12. Jetzt braucht der Vermieter-Sohn (verh. bekommt zwillinge im Juni)der über uns in einer 70qm 2 Zimmr Wohnung wohnt unsere Wohnung. Standardmietvertrag - 3 Monate Kündigungsfrist weil wir im Juli 2010 würden wir 5 Jahre da wohnen. Bisher haben wir nur eine mündliche Kündigung. Obwohl uns bei Einzug versprochen wurde das der Sohn die Wohnung nicht benötigt. Wir wollen natürlich keinen Ärger machen aber uns auch nicht
über den Tisch ziehen lassen, da wir in 5 Zimmer Laminat verlegt haben und auch in 2 Zimmer neu tapeziert haben. Wie lange müßen sie uns Zeit geben?
Vielen Dank und grüsschen mama-schlumpf

Auch hallo,

ich denke, das solltet Ihr mit einem Anwalt klären. Grundsätzlich fällt mir folgendes auf: Mündliche Zusagen (der Sohn braucht die Wohnung nicht) dürften wenig Gewicht haben. Zu Euren Renovierungsarbeiten: Wenn Ihr dazu mit dem Vermieter keine Vereinbarung habt, habt Ihr erstmal nicht so gute Karten. So weit ich das kenne, dürfte er sogar verlangen, dass der alte Bodenbelag wiederhergestellt wird. Im Zweifelsfall - Anwalt befragen, ggf. kurz vor Ende der Widerspruchsfrist erstmal widersprechen. Ein solches Verfahren kann sich ggf. nämlich lange hinziehen. Vielleicht unterstützt Euch der Vermieter ja finanziell beim Umzug??

Viele Grüsse