Kündigungsfrist - Eigentumswohnung

Hallo,

in einem Haus gibt es 3 Wohnungen, die vermietet sind.
Laut Grundbuch sind es zwei Eigentumseinheiten, einmal
Wohnung im 1. Stock und einmal Wohnung im Erdgeschoss mit Dachgeschoss.
Beides gehörte einem Ehepaar, nach dem Tod des Mannes nur
noch der Frau alleine und wird nach deren Tod von den Erben verkauft.
Das Dachgeschoss wurde erst nach dem Erwerb als
Wohnung ausgebaut. Handelt es sich nun bei der Dachgeschoßwohnung
um eine Eigentumswohnung oder wird diese wenn die drei
Wohnung einzeln verkauft werden dann erst zu einer Eigetumswohnung
umgewandelt ? Wichtig wegen Kündigunsfrist der Mieter.

Vielen Dank schonmal für Antworten.

Hallo Bine46,

in einem Haus gibt es 3 Wohnungen, die vermietet sind.
Laut Grundbuch sind es zwei Eigentumseinheiten, einmal
Wohnung im 1. Stock und einmal Wohnung im Erdgeschoss mit
Dachgeschoss.

das liest sich, als seien die Wohnungen bereits Sondereigentum nach BGB.

Das Dachgeschoss wurde erst nach dem Erwerb als
Wohnung ausgebaut. Handelt es sich nun bei der
Dachgeschoßwohnung um eine Eigentumswohnung oder wird
diese wenn die drei Wohnung einzeln verkauft werden
dann erst zu einer Eigetumswohnung
umgewandelt ? Wichtig wegen Kündigunsfrist der Mieter.

Ob die weitere Teilung eines Sondereigentums die verlängerte Kündigungsfrist für Mieter ebenso begründet wie die erstmalige Aufteilung eines Hauses in Sondereigentum, möchte ich bezweifeln. Ich würde daher nicht zuviel Hoffnung darein setzten.

Vielen Dank schonmal für Antworten.

Bitte, bitte, auch wenn es wohl nicht die Antwort war, die Du erhofft hast.

Gruß, Karin