Ist es Zeitarbeitsfirmen erlaubt, innerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von nur einer Woche zu haben? Meines Wissens beträgt die Frist innerhalb dieser Zeit 4 Tage, danach im festen Arbeitsverhältnis 4 Wochen…
Hallo,
ja, wenn das Leiharbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, der kürzere Fristen als das Gesetz vorsieht.
Wie zB dieser hier:
http://www.igmetall-zoom.de/PDF/iGZ.pdf
VG
EK