Folgende Frage: Wenn der Mieter die Wohnung kündigt, weil er aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht, kann der Vermieter trotzdem auf die volle Einhaltung der Kündigungsfrist beharren? Wenn ja, wie ist die Kündigungsfrist gesetzlich geregelt (3 Monate, glaube ich)? Gibt es eine Möglichkeit für den Mieter, aus der Sache rauszukommen? Oder muss er selbst dann noch die volle Miete bezahlen, obwohl er gar nicht mehr in der Wohnung wohnt und die Wohnung leer steht? - Vielen Dank, bin sehr gespannt.
Guten Morgen,
der Mieter könnte mit dem Vermieter reden und man könnte versuchen einen Nachmieter zu finden, der vor Ablauf der 3 Monate die Wohnung bezieht.
Gruss Backs
Auch kein Hallo,
Folgende Frage: Wenn der Mieter die Wohnung kündigt, weil er
aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht, kann der
Vermieter trotzdem auf die volle Einhaltung der
Kündigungsfrist beharren?
Gegenfrage: Dürfte der Vermieter, weil er die Wohnung an jemand anderen zu einem besseren Preis vermieten könnte, den jetzigen Mieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist rauswerfen?
Natürlich nicht. Verträge und Kündigungsfristen sind einzuhalten. Von allen Vertragsparteien. Was wäre sonst Sinn und Zweck des ganzen?
S.J.
Gibt es eine Möglichkeit für den Mieter, aus der Sache rauszukommen? Oder muss er selbst dann noch die volle Miete bezahlen, obwohl er gar nicht mehr in der Wohnung wohnt und die Wohnung leer steht?
Ja, eine Möglichkeit gibt es, sofern sich der Vermieter darauf einläßt:
Der Mieter sucht sich für die Zeit bis zum Vertragsende einen Untermieter, welcher dann die WOhnungsmiete übernimmt.