Hallo
Mein Arbeitsvertrag sieht eine gesetzliche Kündigungsfrist vor, also 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§622 BGB).
Ich möchte zum 16.04. eine neue Stelle antreten. Reicht dann die Abgabe der Kündigung am 18.03. zur Fristwahrung aus, oder müsste sie bereits am 17.03. beim Arbeitgeber eingehen?
Danke für Eure Antworten