Kündigungsfrist Einzelhandel

Schönen guten Tag,
mein Name ist Matthias.
Es geht folgendes.
Meine Freundin arbeitet im Einzelhandel als Verkäuferin in einem großen Einkaufshaus in Stuttgart.Das Arbeitsklima hat sich derart im letzen Jahr verschlechter das Sie die letzen Woche bzw. Monate nur noch mit Magenschmerzen zur Arbeit geht. Sie ist deshalb nun auch Krankgeschrieben.
Sie hat dann auch den Entschluss gefast sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
Diese Woche nun hatte Sie ein Vorstellungsgespräch das sehr gut gelaufen ist.
Am Freitag bekommt Sie nun Bescheid ob sie dort Anfangen könnte zu arbeiten.
Nun gibt es aber einen großes Problem. Bei ihrem jetztigen Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. (Arbeitsvertrag ist von Mai 2010)
Meine Fragen sind nun.

  1. ist eine solange Kündigungsfrist rechtens ( ihr jetziger Arbeitgeber gehört nicht zu Verdi)
  2. sollte sich der Arbeitgeber quer stellen, und meine Freundin nicht früher gehen lassen,was können wir dann machen?? denn solange könnte ihr neuer Arbeitgeber nicht warten, was verständlich ist.
  3. wie sollte meine Freundin am besten vorgehen bei dem Gespräch mit Ihrem jetzigem Arbeitgeber?
    Bedanke mich bei allen Experten im voraus für die Antworten.
    Beste Grüsse
    Matthias

Die Kündigungsfristen sind ja beidseitig gültig. Im umgekehrten Fall hätte die Freundin auch auf die drei Monate aus dem Arbeitsvertrag bestanden. Sie kann ja mit ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Dabei nicht unbedingt den wahren Grund benennen, sondern eventl. aufgrund familiärer oder gesundheitlicher Probleme gezwungen schnellstmöglich das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im beidseitigen Einvernehmen können so die Kündigungsfrist verringert werden. Es wäre gut dem Arbeitgeber das Gefühl zu geben, dass es auch für ihm besser ist ihre Stelle neu zu besetzen (z. B. wegen veränderte Familienplanung, Kind, Arbeitszeitveränderung, etc.).

Guten Tag,
natürlich ist die Kündigungsfrist rechtens, wenn sie beidseitig gilt… unerheblich, ob der AG einen Tarifvertrag anwendet oder nicht… Vertrag ist Vertrag.
Wenn man früher raus möchte hilft nur ein Auflösungsvertrag, sprich der bisherige AG muss einer früheren Beendigung zustimmen.
Gruß
MG

hallo Matthias,

Wenn die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner gilt, geht das. Wenn sie nur für den Arbeitnehmer gilt, geht das nicht. Deine Freundin sollte (aber erst wenn die neue Arbeitsstelle absolut sicher ist) über einen Aufhebungsvertrag verhandeln. Achtung: wenn es mit der neuen Arbeit dann nicht klappen sollte (also kein Vertrag zustande kommt) gibt es 12 Wochen Sperre bei der AfA.
Sollte deine Freundin unentschuldigt fehlen, würde sie wohl fristlos gekündigt werden…
Viel Glück!
Brigitte

hi Matthias,

deine Freundin sollte sich mal in der Verdi organisieren - kostet nicht viel und sind immer ansprechbar.
Ruf du bitte beim Arbeitgeber (PersoChef.oä.) an und unterstelle ihm, dass im Geschäft deine Freundin gemobbt wird und ihr das nicht länger hinnehmt.
Sag´ihm einfach Beispiele und dass ihr zur Gewerkschaft gehen werdet, so ginge es ja nun nicht… und sie würde jetzt erst mal krank feiern (!)

Und denn sagt du in original:
Du als Freund hättest deiner Freundin dazu geraten, sofort das Arbeitsverhältnis zu kündigen, oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Pause - dem Gegenüber das Wort überlassen. Es wird von der Gegenseite kommen, dass sie gern aufhören kann, wenn ihr das „zuviel“ wird.
Dann musst du Nägel mit Köpfen machen und sofort einen Termin klar machen.

Das machst du aber erst, wenn sie den anderen Arbeitsvertrag sicher hat!!!

Viel Glück- sende mir mal eine Rückmeldung :wink:

Einzelhandel als Verkäuferin in Stuttgart.
Problem. Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. :1. ist eine solange Kündigungsfrist rechtens ( ihr jetziger

Arbeitgeber gehört nicht zu Verdi)
2. sollte sich der Arbeitgeber quer stellen, und meine
Freundin nicht früher gehen lassen,was können wir dann
machen?? denn solange könnte ihr neuer Arbeitgeber nicht
warten, was verständlich ist.
3. wie sollte meine Freundin am besten vorgehen bei dem Gespräch mit Ihrem jetzigem Arbeitgeber?

Guten Tag,

  1. wenn der AG die gleiche Kündigungsfrist für sich auch hat, dann ist das zulässig
  2. legale Beendigung geht nur durch fristgerechte Kündigung oder schriftlichen Aufhebungsvertrag
  3. im Gespräch kann man offen die Arbeitssituation ansprechen und andeuten, dass man wahrscheinlich die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann und weitere AU Bescheinigungen die Folge sein könnten
    Grüße
    • In den Arb.vertrag schauen - was steht da in Bezug auf Tarifverträge: Geltungsbereich etc.
      D. weitere Vorgehen hängt davon ab.
  1. Wenn neuer Arb.vertrag genau anschauen bevor unterschrieben wird

  2. Wenn ok, kann sie vers. m. dem akt. AG zu sprechen, ob er sie aus dem Vertrag läßt.

Ich empfehle d. Konsultation eines FA Arb.recht.
„Der Teufel steckt im etail“.

Hallo Matthias,

  1. Frist
    Die längere Kündigungsfrist ist rechtmäßig. Das Gesetz schreibt nur bestimmte Mindestfristen vor, z.B. einen Monat zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis 2 bestanden hat.

  2. Was können Sie tun?
    Ihre Freundin könnte einfach mit einer kürzeren Frist kündigen. Das ist zwar nicht rechtmäßig, aber Reisende soll man ziehen lassen. Was will denn der Arbeitgeber dagegen unternehmen? Zwingen kann er niemanden. Aber: Es gibt ein Risiko. Der Arbeitgeber könnte z.B. einen Schadensersatzanspruch geltend machen, weil Ihre Freundin ihn so kurzfristig verlässt. Das setzt aber voraus, dass er einen Schaden hat, z.B. Umsatzeinbußen, Überstundenentgelte für den Ersatz … . Außerdem könnte eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag geregelt sein für den Fall, dass Ihre Freundin die geltenden Kündigungsfristen nicht einhält. Diese Vertragsstrafe kann bis zu 1/2 Gehalt betragen. Bitte prüfen Sie das.

  3. Gespräch
    Sie sollte die Karten auf den Tisch legen und eine Aufhebungsvertrag vorschlagen. Wenn das nicht gelingt, bleibt immer noch das unter 2. Gesagte.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, so würde ich mich über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

sehr freuen.

Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen

Hallo, Matthias!

Zu Frage 1)

Der Arbeitgeber kann auch nicht zu Verdi gehören. Eine Gewerkschaft organisiert nur Arbeitnehmer. Falls Du damit aber sagen willst, dass ein mit Verdi abgeschlossener Tarifvertrag keine Anwendung findet, dann wäre das die richtige Formulierung.

Ich gehe davon aus, dass die vereinbarte Kündigungsfrist (3 Mon. zum Monatsende) im Arbeitsvertrag gültig ist. Es gibt ein ziemlich aktuelles Arbeitsgerichtsurteil, welches bestätigt, dass andere Kündigungsfristen als die gesetzliche nach § 622 Abs. 1 BGB* zulässig sind.

*(Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten/Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.)

Zu Frage 2)

Wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Kündigung nicht akzeptiert, dann hat Deine Freundin schlechte Karten bzw. sie müsste nachweisen können, dass die vereinbarte Kündigungsfrist unverhältnismäßig ist.

Zu Frage 3)

Sie sollte unbedingt das persönliche Gespräch suchen und um vorzeitige Kündigungsmöglichkeit bitten. Als Grund kann sie ja dringende gesundheitliche Probleme (vielleicht mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens) anführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Der Arbeitgeber möchte aber auch garantiert wissen, warum sie ausscheiden will. Da sollte sie mit offenen Karten spielen. Ein guter Arbeitgeber wird daran interessiert sein, Missstände abzubauen. Vielleicht kommt dann ja auch der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (unter veränderten/verbesserten „Klimaverhältnissen“) in Betracht.

Gruß W.

Schönen guten Tag,
mein Name ist Matthias.
Es geht folgendes.
Meine Freundin arbeitet im Einzelhandel als Verkäuferin in
einem großen Einkaufshaus in Stuttgart.Das Arbeitsklima hat
sich derart im letzen Jahr verschlechter das Sie die letzen
Woche bzw. Monate nur noch mit Magenschmerzen zur Arbeit geht.
Sie ist deshalb nun auch Krankgeschrieben.
Sie hat dann auch den Entschluss gefast sich eine neue
Arbeitsstelle zu suchen.
Diese Woche nun hatte Sie ein Vorstellungsgespräch das sehr
gut gelaufen ist.
Am Freitag bekommt Sie nun Bescheid ob sie dort Anfangen
könnte zu arbeiten.
Nun gibt es aber einen großes Problem. Bei ihrem jetztigen
Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. (Arbeitsvertrag
ist von Mai 2010)
Meine Fragen sind nun.

  1. ist eine solange Kündigungsfrist rechtens ( ihr jetziger
    Arbeitgeber gehört nicht zu Verdi)

Wenn diese Kündigungsfrist für beide Seiten gilt und Deine Freundin diesen Vertrag ja so unterschrieben hatte, dann ist das legal und mit Verdi hat das ohnehin nichts zu tun.

  1. sollte sich der Arbeitgeber quer stellen, und meine
    Freundin nicht früher gehen lassen,was können wir dann
    machen?? denn solange könnte ihr neuer Arbeitgeber nicht
    warten, was verständlich ist.

Falls der AG sich quer stellen sollte, dann wäre er im Recht und direkt liesse sich dagegen gar nichts machen.

  1. wie sollte meine Freundin am besten vorgehen bei dem
    Gespräch mit Ihrem jetzigem Arbeitgeber?

Die einzige Chance, die Deine Freundin hätte, wäre es tatsächlich, mit dem AG zu sprechen und zu versuchen, ihn zur Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag zu bringen.

Bedanke mich bei allen Experten im voraus für die Antworten.
Beste Grüsse
Matthias

Hallo,

  1. Ja
  2. Nichts ohne eine Schadensersatzforderung zu riskieren

Die Karten auf den Tisch legen. Möglichst sich vorher mit dem BR abstimmen und einen BR zu dem gespräch mitnehmen

&Tschüß
Wolfgang

Einzelvertragliche können solche Kündigungsfristen veeinbart werden, das ist also o.k. Wenn ihr jetziger Arbeitgeber sich quer stellt, kann sie nicht früher gehen, sondern muß die Kündigungsfrist einhalten. Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen und darum bitten, daß man sie früher gehen läßt. Wenn der AG aber nicht mitspielt, muß sie bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben.

Hallo Matthias,

eine Kündigungsfrist von dieser Länge habe ich bei dieser kurzen Betriebszugehörigkeit noch nie gehört. Eigentlich sind wesentlich kürzere Kündigungsfristen üblich. Bitte schau Dir den Vertrag nochmals genau durch. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann ist die erste Ansprechstation der Betriebsrat. Wenn der Vertag wirklich so lautet, was ich mir nicht vorstellen kann, dann kann nur ein Betriebsrat weiterhelfen. Denn ein Einzelarbeitsvertrag der im Grunde einen wesentlichen Vorteil für den Arbeitnehmer beinhaltet kann ja durch einen Rahmentarifvertrag oder durch die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht so einfach gelöst werden. Das wäre ja ein entscheidender Nachteil für den Arbeitnehmer. Das ist das Problem.

Wenn das nicht hilft mit dem Kollegen von Verdi reden und beim nächsten Mal Mitglied werden. Organisiert ist immer besser als solo.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Guten Tag,
grundsätzlich ist sie verpflichtet, die vereinbarten Fristen einzuhalten.

Falls der neue Arbeitgeber nicht warten kann/will, sollte sie mit ihrem jetzigen Arbeitgeber sprechen. Falls er nicht komromissbereit ist, kann sie fristlos kündigen. Was kann der Arbeitgeber dagegen tun? Theoretisch kann er Schadenersatz fordern. Dann muss er aber beweisen, dass ein Schaden entstanden ist und wie hoch er ist. Dies gelingt meistens nicht.

Gruß
Martin

Grundsätzlich ist eine so lange Kündigungsfrist rechtens sofern sie beiderseits gilt. Im Falle, dass Ihre Partnerin Ihre Stelle verlieren sollte, wuerde sie dies ja auch schuetzen.
Ich schlage im konkreten Fall ein Gespraech mit dem Arbeitgeber vor. Grundsaetzlich hat kein Arbeitgeber ein Interesse daran seine Arbeitnehmer gegen ihren Willen zu beschaeftigen und im Zweifel für schlechte Arbeitsleistung zu bezahlen.
Suchen Sie das Gespraech, sagen Sie, dass Sie eine neue Stelle haben, es sei Ihrem Chef ja nicht verborgen geblieben dass Sie sich nicht wohl fühlten und da mache es doch Sinn wenn man sich trennte.
Bieten Sie eine Kündigung unterhalb der Kündigungsfrist an, die der Arbeitgeber dann akzeptiert.
Erzwingen koennen Sie hier nichts. Seien Sie kooperativ. Drohunge wir „ich koennnte mich ja auch krank melden“ etc. führen nur zu einer Verhaertung der Fronten.

Hallo,

längere denn die gesetzlichen Kündigungsfristen können in Arbeitsverträgen grundsätzlich dann vereinbart werden, wenn die Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich lang sind. Das unterstelle ich in diesem Fall. Wenn nicht (der Arbeitgeber hat kürzere Kündigungsfristen) ist die Regelung im Arbeitsvertrag Ihrer Freundin rechtsunwirksam, es würden die gesetzlichen Fristen (§ 622 Abs. 1 BGB) gelten und der Vorgang wäre beendet. Ich gehe von gleichlangen Fristen aus.

Verträge müssen eingehalten werden. Das bedeutet, dass Ihre Freundin nicht einseitig vorfristig rechtswirksam den Arbeitsvertrag kündigen kann. Sie ist auf eine einvernehmliche Abänderung (also mit dem Arbeitgeber) angewiesen. Da - mit allem Respekt - der Tätigkeitsbereich Ihrer Freundin nicht hochspezialisiert ist, dürfte der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt eher schnell eine neue Kraft finden und deshalb geneigt sein, das Arbeitsverhältnis früher u beenden.

Wenn der Arbeitgeber jedoch nicht bereit ist, das Arbeitsverhältnis früher zu beenden, sieht’s mau aus.

Würde Ihre Freundin jetzt kündigen und die Kündigungsfrist nicht einhalten, müßte sie mit Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers rechnen. Diese setzen u.a. voraus, dass überhaupt ein Schaden durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstanden ist, was der Arbeitgeber nachweisen müßte…

Meine Empfehlung ist: Das sofortige Gespräch mit der Personalabteilung wegen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung führen. Die augenblickliche Arbeitsunfähigkeit und eventuell ihre ungewisse Dauer ist eher für dieses Gespräch förderlich. Wenn durch den Arbeitgeber abgelehnt werden sollte, auf jeden Fall bis Ende März 13 kündigen. Wie es dann weitergehen, habe ich allgemein aufgezeigt. Dazu raten werde ich aus nachvollziehbaren Gründen nicht.

Wenn Ihre Freundin rechtsschutzversichert ist, wäre weiterer anwaltlicher Rat sicher empfehlenswert.

Viel Erfolg,

FKR

guten Tag,

mein Name ist Matthias.
Es geht folgendes.
Meine Freundin arbeitet im Einzelhandel als Verkäuferin in
einem großen Einkaufshaus in Stuttgart.Das Arbeitsklima hat
sich derart im letzen Jahr verschlechter das Sie die letzen
Woche bzw. Monate nur noch mit Magenschmerzen zur Arbeit geht.
Sie ist deshalb nun auch Krankgeschrieben.
Sie hat dann auch den Entschluss gefast sich eine neue
Arbeitsstelle zu suchen.
Diese Woche nun hatte Sie ein Vorstellungsgespräch das sehr
gut gelaufen ist.
Am Freitag bekommt Sie nun Bescheid ob sie dort Anfangen
könnte zu arbeiten.
Nun gibt es aber einen großes Problem. Bei ihrem jetztigen
Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kündigungsfrist.
Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. (Arbeitsvertrag
ist von Mai 2010)
Meine Fragen sind nun.

  1. ist eine solange Kündigungsfrist rechtens ( ihr jetziger
    Arbeitgeber gehört nicht zu Verdi)
  2. sollte sich der Arbeitgeber quer stellen, und meine
    Freundin nicht früher gehen lassen,was können wir dann
    machen?? denn solange könnte ihr neuer Arbeitgeber nicht
    warten, was verständlich ist.
  3. wie sollte meine Freundin am besten vorgehen bei dem
    Gespräch mit Ihrem jetzigem Arbeitgeber?
    Bedanke mich bei allen Experten im voraus für die Antworten.
    Beste Grüsse
    Matthias

Hallo,

Grundsätzlich gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn ein Vertragspartner in dem Arbeitsvertrag etwas ändern möchte, dazu gehört eben auch die Kündigungsfrist, dann muß er das vor dem Arbeitsgericht durchklagen. Am besten mit der Gewerkschaft, weil kostenlos.

Ein Arbeitgeber ist in der Regel kein Gewerkschaftsmitglied. Warum, dass kann man selbst im Netz ergründen.

Um diesen Fall zu lösen, bedarf es einen sogenannten Aufhebungsvertrag. Das ist ein Vertrag in dem sich beide Partner gütlich und friedlich und fair, ganz einfach geeinigt haben, morgen z.B. den Arbeitsvertrag einfach und problemlos zu beenden. Und das sollte die Freundin, dem Arbeitgeber auch nett und ruhig, vorschlagen. Ein Aufhebungsvertrag zum Tag X.

Das war es schon.