Kündigungsfrist Fitnesscenter

Hallo,

Person A schließt am 24.09.2012 einen Vertrag bei einem Fitnesscenter (im weiteren Person B) ab. Da Person A jedoch keine Zeit mehr haben wird das Fitnesscenter aufzusuchen entscheidet sie sich ihren Vertrag zu kündigen. Die Vertragsdauer wird im Vertrag mit 52 Wochen angegeben. Daraus ergibt sich das Vertragsende am 23.09.2013. Person A schickte die Kündigung per Einschreiben mit Übergabe ab. Person B nahm dieses am 12.08.2013 entgegen (mit Nachweis) . Am 16.08 erhielt Person A die Antwort, in der es hieß, dass der Vertrag fristgerecht zum 26.01.2014 gekündigt wird. Die Kündigung erhielt Person B jedoch exakt 6 Wochen vor Vertragsende am 12.08.2013. Hat Person B hierbei Recht den Vertrag zu verlängern um weitere 20 Wochen , so wie es im Vertrag steht , falls dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird , oder hat Person A Recht mit der Annahme dass die Kündigung am 12.08.2013 fristgerecht wirksam geworden ist durch die persönliche Übergabe an Person B ?

Hat Person B hierbei Recht den Vertrag zu
verlängern um weitere 20 Wochen , so wie es im Vertrag steht ,
falls dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird , oder hat
Person A Recht mit der Annahme dass die Kündigung am
12.08.2013 fristgerecht wirksam geworden ist durch die
persönliche Übergabe an Person B ?

ob die kündigung hier rechtzeitig erfolgte oder die vertragsverlängerung zulässig war, können wir dir nicht sagen, da wir den vertragsinhalt nicht kennen. bei verträgen mit fitness-studios ist regelmäßig nur innerhalb eines bestimmten zeitraums die kündigung möglich (z.b. spätestens 3 monate vor jahreswechsel). ob dies hier der fall ist, lässt sich nicht beurteilen…

Tut mir Leid, diese Information habe ich in der Eile wohl vergessen hinzuzufügen.

Im Vertrag des Fitness-Studios von Person B steht geschrieben, dass Person As Vertrag fristgerecht 6 Wochen vorher zu kündigen ist, da er ansonsten um weitere 20 Wochen verlängert wird.

Vielen Dank für die Antwort !

Hallo,

Person A schließt am 24.09.2012 einen Vertrag

das sagt erstmal gar nix aus.
Entscheidend ist nicht das Datum Vertragsabschluß, sondern der Vertragsbeginn.

Die Vertragsdauer wird im Vertrag mit 52 Wochen angegeben. Daraus
ergibt sich das Vertragsende am 23.09.2013.

Wie kommt man auf dieses Datum?
Bei in Wochen genannter Vertragsdauer braucht es für’s Vertragsende immer einen Kalender.
Falls der 24.09.2012 (ein Montag) auch gleichzeitig der Vertragsbeginn war, dann endet der Vertrag nach 52 Wochen am 22.09.2013 (ein Sonntag).

Person A schickte
die Kündigung per Einschreiben mit Übergabe ab. Person B nahm
dieses am 12.08.2013 entgegen (mit Nachweis) .

Tja, der 12.08.2013 war ein Montag.
Aber wenn - wie vermutet - der Vertrag an einem Sonntag endet, dann war der 12.08.2013 zu spät.

Am 16.08
erhielt Person A die Antwort, in der es hieß, dass der Vertrag
fristgerecht zum 26.01.2014 gekündigt wird.

Der 26.01.2014 ist ein Sonntag. Immerhin hat die Muckibude einen Kalender und das stützt die Vermutung, daß der Vertrag an einem Sonntag endet.

Hat Person B hierbei Recht den Vertrag zu
verlängern um weitere 20 Wochen , so wie es im Vertrag steht ,
falls dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird ,

Die Muckibude kann allerdings nicht rechnen.
Der 26.01.2014 wäre eine Verlängerung um nur 18 Wochen.

Die Kündigung
erhielt Person B jedoch exakt 6 Wochen vor Vertragsende am
12.08.2013.

Eben nicht.
Siehe oben zum vermuteten Vertragsende.

oder hat
Person A Recht mit der Annahme dass die Kündigung am
12.08.2013 fristgerecht wirksam geworden ist durch die
persönliche Übergabe an Person B ?

Was denn nun? „Per Einschreiben“ oder „persönliche Übergabe“?

Egal. Die Kröte muß wohl geschluckt werden. Immerhin kann man sich freuen, daß man 2 Wochen „gespart“ hat.

Gruß

Und das um diese Zeit :smile:
richtig gerechnet, und schneller. *

richtig gerechnet, und schneller. *

Ich lasse rechnen (Excel) :wink: + danke.

Wie kommt man auf dieses Datum?
Bei in Wochen genannter Vertragsdauer braucht es für’s
Vertragsende immer einen Kalender.
Falls der 24.09.2012 (ein Montag) auch gleichzeitig der
Vertragsbeginn war, dann endet der Vertrag nach 52 Wochen am
22.09.2013 (ein Sonntag).

nein, der vertrag endet nicht am 22.9.13, sondern am 23.9.13 um 24 uhr (mo), wie du bereits oben geschrieben hast… warum unterschlägst du hier einen tag…
der 12.8. liegt also noch innerhalb der frist, vgl. § 188 II bgb.

Der 26.01.2014 ist ein Sonntag. Immerhin hat die Muckibude
einen Kalender und das stützt die Vermutung, daß der Vertrag
an einem Sonntag endet.

du hast doch auch einen kalender und kannst die richtige frist nicht berechnen ?!

Egal. Die Kröte muß wohl geschluckt werden. Immerhin kann man
sich freuen, daß man 2 Wochen „gespart“ hat.

ohje… selbst wenn man excel verwendet muss man noch etwas denken.

1 „Gefällt mir“

Moin,

Kannst du mir nochmal erklären, warum der Vertrag 52 Wochen + den Montag läuft? Zählt der 24.09.2012 nicht zur Vertragslaufzeit?

Gruß

TET

Moin,

Kannst du mir nochmal erklären, warum der Vertrag 52 Wochen +
den Montag läuft? Zählt der 24.09.2012 nicht zur
Vertragslaufzeit?

sry, ich bin von einer ereignisfrist ausgegangen.
was gudrun geschrieben hat, stimmt.

Wie kommt man auf dieses Datum?
Bei in Wochen genannter Vertragsdauer braucht es für’s
Vertragsende immer einen Kalender.
Falls der 24.09.2012 (ein Montag) auch gleichzeitig der
Vertragsbeginn war, dann endet der Vertrag nach 52 Wochen am
22.09.2013 (ein Sonntag).

nein, der vertrag endet nicht am 22.9.13, sondern am 23.9.13
um 24 uhr (mo),

Beim Lesen des UP ist mir als erstes die Wortwahl-Diskrepanz zwischen „im Vertrag“ und „daraus ergibt sich“ aufgefallen.

wie du bereits oben geschrieben hast…

Das war ich nicht.
Du solltest schon richtig lesen, wer was schreibt.

warum
unterschlägst du hier einen tag…

Weil 52 Wochen kein ganzes Jahr sind.
52*7 ungleich 365.
Kopfrechnen! Ohne Kalender, ohne Computer!

der 12.8. liegt also noch innerhalb der frist, vgl. § 188 II
bgb.

Pustekuchen.

Der 26.01.2014 ist ein Sonntag. Immerhin hat die Muckibude
einen Kalender und das stützt die Vermutung, daß der Vertrag
an einem Sonntag endet.

du hast doch auch einen kalender und kannst die richtige frist
nicht berechnen ?!

Kann ich doch.

Egal. Die Kröte muß wohl geschluckt werden. Immerhin kann man
sich freuen, daß man 2 Wochen „gespart“ hat.

ohje… selbst wenn man excel verwendet muss man noch etwas
denken.

Jaja, selber nicht lesen/rechnen/denken können, aber erstmal immer feste druff.

Für Dich hätten unsere Altvorderen noch ein paar Benimm-Regeln ins BGB mitaufnehmen sollen, vielleicht wärst Du dann drübergestolpert.