Kündigungsfrist? Fristen umgehen?

Hallo,
ich bin Erzieherin und möchte mich beruflich verändern.Ich möchte schon noch als Erziehrin arbeiten ,aber mir einen anderen Arbeitgeber suchen.Ich arbeite seit 1999 mit 2 jahren Elternzeit unterbrechung (2007-2009)dort.Zuerst Ganztags 38,5 std.jetzt auf 20,5 std. basis.Ich habe auch keine Probleme in meiner Arbeitsstelle möchte mich aber verändern, da ich auch einen längeren anfahrtsweg habe.Und ich gemerkt habe das man nach so langer zeit Gefahr läuft „Betriebsblind“ zu werden ,immer der gleiche trott usw.
Meine fragen sind nun.
Wie länge beträgt meine Kündigungsfrist und wie ist das wenn ich vor ablauf dieser Frist einen geeigneten Arbeitsplatz finden würde der für mich in Frage kommt.Wie kann ich diese Fristen dann umgehen?Gibt es möglichkeiten einer früheren Einstellung bei einem anderem Arbeitgeber?
Ich danke im Vorraus für eure Antworten
Viele Grüße Britta

Hallo Britta,

  1. Kündigungsfrist
    Sofern Sie im Arbeitsvertrag nichts abweichendes regelt haben, können Sie sich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende verabschieden.

Anderes gilt, wenn im Arbeitsvertrag z.B. stünde: „…Für beide Seiten gelten die verlängerten Kündigungsfristen gem. § 626 Abs. 2 BGB“ oder „… gilt eine Kündigungsfrist von xy.“

  1. Umgehung
    Diese Fristen können Sie nicht umgehen. Aber: Was will der Arbeitgeber schon groß machen, wenn Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen? Das ist nicht rechtmäßig, aber dagegen müsste er klagen. Und das wird er kaum tun. Allerdings müssten Sie hierbei aufpassen, ob Sie für ein solches Verhalten eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag „versprochen“ haben, die Sie zahlen müssten.

Hinzu kommt: Sie haben meistens noch Resturlaub, den man dann einfach in die Zeit packt, in der man schon beim anderen arbeitet.

  1. Alternative
    Sie können jederzeit einen Aufhebungsvertrag schließen. Wenn diese verweigert wird, weil man Ihnen etwas auswischen will, können Sie immer noch Option 2) wählen.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -

PS: Freute mich über eine Bewertung.
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Kündigungsfrist - steht im Arb.vertrag bzw.im zust. Tarifvertrag.
Wenn da nicht, bitte ins BGB schauen. Habe den § nicht im Kopf.
Sollten Sie m. dem Arb.geber eine rein mündl. Vereinbarung getroffen, gilt diese.
Es bleibt dann im Zweifelsfall d. Frage d. Beweisbarkeit.

Früher aus dem Vertrag raus - hier sind Sie auf d. entgegenkommen Ihres akt. Arb.gebers angewiesen, im Normalfall.

(Arb.) Vertrag ist def. als zweiseitig übereinstimmende Willenserklärung.

Die Kündigungsfristen sind laut BGB §622 für Arbeitnehmer wie folgt:
„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Wenn Sie früher gehen wollen, müssen Sie das mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber verhandeln.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff

Hallo,

zunächst bitte einen Blick in den Arbeitsvertrag, dort stehen die gültigen Kündigungsfristen.
Wenn da der Hinweis auf einen Tarifvertrag steht, da nach gucken. Die gesetzliche Kündigungsfrist sind 4 Wochen zum Monatsende, aber als Erzieherin könntest Du bei einer Caritas Kita arbeiten und hättest bei deiner langen Beshcäftigsdauer eine Frist von schätzungsweise 8 Monaten. Ohne diese Informationen ist Deine Frage nicht zu beantworten.
Alles was außerhalb vertraglicher Regelungen laufen soll, muss individuell ausgehandelt werden.
Ich empfehle in Deinem Fall, dass du Dir erstmal eine neue Stelle suchst und dann, wenn es konkret wird, das Gespräch mit Deinen Vorgesetzten führst. Irgendwie wird man sich immer einig.

Viel Erfolg Gruß C

Hallo Britta,

wenn deine Kündigungfristen nicht im Tarif- oder Arbeitsvertrag festegelegt sind lauten sie wie folgt:

§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

  7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Natürlich gibt es die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages sein Inhalt ist verhandelbar.
Wo kommt du denn her? Wir suchen dringend Erzieherinen.
in eschborn
bei Frankfurt
LG maike

Hallo Britta,

die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15.- bzw. Ende eines Monats.

Diese Fristen können Sie auch nicht umgehen. Sofern Sie die Fristen unterlaufen und das unabhängig des Grundes, müssen Sie mit einem Regressanspruch des Arbeitgebers rechnen. Zumindest dann, wenn dieser einen wirtschaftlichen Schaden nachweisen kann. Beispielsweise die Nichterfüllung eines Auftrages.

Der Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz ist in der Hauptsache für den Arbeitnehmer gedacht, aber letztlich auch für den Arbeitgeber. So ist es zumindest nur fair, wenn sich jeder daran hält.

Schönen Gruß

Holger

Hallo,
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Recht den Arbeitsvertrag zu kündigen. In beiden Fällen muss schriftlich gekündigt werden. Maßgebend für eine Kündigung sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hinzu kommen die Regelungen, die im Arbeitsvertrag geregelt wurden.
Lt. BGB hätten Sie bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren eine Kündigungsfrist von 5 Monaten.
Da scheint Ihnen bestimmt sehr lange zu erscheinen, deshalb mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Chef über Ihren Wunsch und versuchen Sie da eine Einigung zu erzielen.
Folgende Tipps sollten Sie noch beachten:
Dass Sie die Kündigung richtig formulieren.
Dass Sie die Fristen bedenken.
Sicherstellen, dass die Kündigung ankommt.
Ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich nochmals.
Viel Erfolg.
Gruß
Dieter Kühn

Hallo Britta,
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nix anderes steht, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen .
Umgehen kannst Du sie am besten mit einem Aufhebungsvertrag, damit muss dein Arbeitgebr aber einverstanden sein, ein zwei Tage hättest du ja auch noch anteiligen Urlaubsanspruch (eventuell)
Einvernehmlich geht alles, wenn du es einseitig machst kann das Schadenersatzpflicht nach sich ziehen.

Hoffe, das hilft dir weiter

Gruß Bettina

HAllo,

es greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen. Es sei denn, im Vertrag wurde einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.

Die Betriebszugehörigkeit spielt im Grunde nur für den Arbeitgeber eine Rolle wenn ER kündigen möchte. Je länger der Mitarbeiter dabei ist, desto länger die Kündigungsfrist. Für den Mitarbeiter gilt dies nicht. Es sei denn, es ist, wie bereits geschrieben, vertraglich anders geregelt.

Was die neue Arbeitsstelle angeht, so kann man die Fristen nicht umgehen, es sei denn, der alte Arbeitgeber ist einvernehmlich einverstanden.

Grüße
gorbes

Hallo Britta,

das ist in § 622 BGB erläutert. Als Arbeitnehmer können Sie mit einem Frist von 4 Wochen zum Fühfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Für den Arbeitgeber gelten ander Kündigungsfristen. In ihrenm Falle (10 Jahren Betrobszügehörigkeit) sint 4 Monaten verbindlich.

Gruß
Marinel