Kündigungsfrist frühzeitig melden

Ich habe mich entschieden die Firma zu wechseln. Dennoch ist der Arbeitsbeginn in der neuen Firma erst im Dezember 2014
Ab wann kann ich meinem jetzigen Arbeitgeber Bescheid geben, dass ich mich entschieden habe die Firma zu wechseln. 4 Wochen vorher oder geht das auch früher?

Moin auch,

du musst es früh genug tun, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Wenn du es noch früher machen willst, bitte schön; ob das schlau ist steht auf einem anderen Blatt.

Ralph

Ich habe mich entschieden die Firma zu wechseln. Dennoch ist
der Arbeitsbeginn in der neuen Firma erst im Dezember 2014
Ab wann kann ich meinem jetzigen Arbeitgeber Bescheid geben,
dass ich mich entschieden habe die Firma zu wechseln. 4 Wochen
vorher oder geht das auch früher?

Kündigungsfristen beziehen sich auf den spätest möglichen Termin. Natürlich kann man auch schon jetzt die Kündigung zum Dezember aussprechen.

Es soll aber AG geben, die auf Kündigungen hochgradig allergisch reagieren. In dem Fall sollte man sich nicht wundern, wenn der AG seinerseits mit einer Frist von 4 Wochen den AN betriebsbedingt kündigt. Dann säße man ggf. ein Vierteljahr ohne Arbeit da. In anderen Fällen wird man bei vollem Gehalt freigestellt.

Eine frühzeitige Kündigung kann so oder so laufen…

Vielen Dank für den Tipp.
Aber darf mich mein AG denn so einfach kündigen bei einem unbefristeten Vertrag?

Moin auch,

juristisch gesehen: Es kommt darauf an. Realistisch gesehen: Wenn er dich unbedingt loswerden will, wird er das auch hinbekommen. Kündige doch einfach zum spätest möglichen Zeitpunkt, dann bist du auf der sicheren Seite.

Ralph

Vielen Dank für den Tipp.
Aber darf mich mein AG denn so einfach kündigen bei einem
unbefristeten Vertrag?

Grundsätzlich darf ein AG soviel kündigen, wie er will. Ob die kündigung rechtlichen bestand hat, steht dann auf einem anderen Blatt.
Wehrt sich ein AN aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 4 KSchG
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
durch eine Klage gegen die Kündigung, wird auch die abstruseste und offenkundig rechtswidrige Kündigung idR rechtswirksam.