Kann man eigentlich ein Fernsehzeitschriften-Abo, das einem vermittelt wurde, zurückziehen? Wenn ja, mit welcher Frist?
In meinem konkreten Fall lief es so ab:
Meine Frau hat mich vor ein paar Wochen für ein Fernsehzeitschriften-Abo geworben, die ersten beiden Ausgaben wurden zunächst jedoch nicht geliefert. Dafür erhielt ich gestern eine Rechnung über 80 DM. Dies ist wesentlich mehr, als damals in dem Prospekt stand (ca. 30 DM). Daher habe ich gestern dem Verlag sowohl telefonisch als auch per Fax mitgeteilt, daß dieser die Abokosten noch einmal klären soll und mir schriftlich Bescheid geben soll. Bis dahin sollten sie keine Zeitschriften zusenden.
Heute finde ich nun zwei Ausgaben besagter Fernsehzeitschrift in meinem Briefkasten. Diese hatte ich mir aber gestern im Zeitschriften-Handel gekauft.
Da in diesem Verlag ziemlich wenig zu funktionieren scheint, würde ich das Abo am liebsten zurückziehen.
Gruß,
Markus
Team: Nachname entfernt