Hallo,
ein Jugendlicher übt eine geringfügig bezahlte Beschäftigung als Zeitungszusteller aus. Laut Vereinbarung beträgt die Kündigungsfrist beidseits 3 Monate zum Monatsende und kann erstmalig nach Ablauf eines Jahres ausgesprochen werden. Das Recht auf fristlose Kündigung bleibt davon unberührt.
Muss der Jugendliche diese Beschäftigung nun mindestens ein Jahr ( oder ein Jahr und drei Monate? ) ausüben oder kann er die Beschäftigung auch vorher beenden?
Danke
Hallo,
ein Jugendlicher übt eine geringfügig bezahlte Beschäftigung
als Zeitungszusteller aus. Laut Vereinbarung beträgt die
Kündigungsfrist beidseits 3 Monate zum Monatsende und kann
erstmalig nach Ablauf eines Jahres ausgesprochen werden.
Wie lautet der genaue Text dazu im Vertrag?
Muss der Jugendliche diese Beschäftigung nun mindestens ein
Jahr ( oder ein Jahr und drei Monate? ) ausüben
Wenn er erst mit Ablauf eines Jahres kündigen kann, dann unter Umständen sogar 1 Jahr und 4 Monate.
oder kann er
die Beschäftigung auch vorher beenden?
Das ginge z.B. im beiderseitigen Einverständnis per Aufhebungsvertrag. Da kann man den Arbeitgeber mal fragen.
MfG
Hallo Xolophos,
ich habe quasi den genauen Wortlaut wiedergegeben.
Vorangestellt ist noch, dass die Vereinbarung unbefristet ist.
Solche Vereinbarungen bzgl. der Kündigungsfrist sind also rechtlich bindend, auch wenn der „Arbeitnehmer“ ein Jugendlicher ist?
Gruß zurück
Hallo
Solche Vereinbarungen bzgl. der Kündigungsfrist sind also
rechtlich bindend, auch wenn der „Arbeitnehmer“ ein
Jugendlicher ist?
Zunächst einmal: Ja. Wie alt ist der Jugendliche denn?
Gruß,
LeoLo
Wie alt ist der Jugendliche denn?
Noch 13, ab Juni 14.
Haben die Eltern den Arbeitsvertrag unterschrieben?
Gruß,
LeoLo
Haben die Eltern den Arbeitsvertrag unterschrieben?
Nein, noch nicht, wegen dieser langen Kündigungszeit.
Haben die Eltern den Arbeitsvertrag unterschrieben?
Nein, noch nicht, wegen dieser langen Kündigungszeit.
Also zunächst eiumal fällt mir nichts ein, was eine solche lange Küfrist ausdrücklich verbieten würde. Ich halte es aber auch für schwer vorstellbar, daß ein Schaden entstehen wird, wenn man sich später nicht an diese Küfristen halten wird (außer, daß das Kind den Eindruck erhält, man müsse sich nicht an Verträge halten…). Man müßte mal etwas mehr über die genauen Vertragsinhalte wissen. Wann und wie genau wird die Arbeitsleistung erbracht usw.
Hat das AV denn schon begonnen?
Gruß,
LeoLo