Kündigungsfrist für Girokonto

Ich habe im Januar 2010 mein Girokonto bei der Citibank mit sofortiger Wirkung aufgelöst, der Kontostand war nach Auszahlung des Guthabens 0,00 Euro, EC Karte wurde bei der Kündigung abgegeben. Die Dame am schalter bestätigte mir auf Nachfrage, dass keine Zahlungen mehr ein oder rausgehen können, da das Konto aufgelöst sei und es dann nicht mehr existiert.

Gestern (5. März 2010) erhalte ich von der nun in Targobank unbenannten Bank einen Kontoauszug für eben selbe Konto, mit 90 Euro Guthaben. Dieses rechnet sich zusammen aus einem Zahlungseingang durch einen Dritten in Höhe von 99,0 und abzüglich 9 Euro Gebühren der Bank für die Kontoführung.

Nun meine Frage: Wie bringe ich dieser Bande jetzt bei, dass ich kein Vertragsverhältnis mit der Targobank unterhalte (da ich das Konto aufgelöst habe) und sie zukünftig alle meine Daten löschen sollen? Hilft da ein Schreiben an den zuständigen Ombudsmann oder soll ich gleich zum Anwalt zwecks Klage gehen? Es geht mir zwar nur um 9 Euro Gebühren und 99 Euro Guthaben bei dieser Bank, aber aus Prinzip möchte ich mein Recht und speziell bei dieser Bank keinen Schritt zurückweichen.

Gibt es bei einem Girokonto etwaige Sonderregelungen, dass es einer bank erlaubt nach der Auflösung durch den Kunden weitehin dieses zu führen?

Ich kenne die Eröffnungsbedingungen der City Bank nicht. Jedoch habe ich ein Konto bei der Sparda Bank. Dort mußte ich eine Mitgliedseinlage bei Kontoeröffnung erbringen, für die ich Dividenen erhalte. Ist das vielleicht bei der City Bank ähnlich?

Nun meine Frage: Wie bringe ich dieser Bande jetzt bei, dass ich kein Vertragsverhältnis mit der Targobank unterhalte (da ich das Konto aufgelöst habe) und sie zukünftig alle meine Daten löschen sollen?

Alle Daten können bei Kündigung leider nicht gelöscht werden. Es gibt gesetzliche Aufbewahnungsfristen z.B. für die Kontoumsätze,

Hilft da ein Schreiben an den zuständigen Ombudsmann oder soll ich gleich zum Anwalt zwecks Klage gehen?

Ich persönlich würde zunächst den Ombudsmann bitten, die Löschung des Kontos durchzusetzen. Aber nur dann, wenn Du von der Citibank eine schriftliche Bestätigung der Kontolöschung hast. Falls nicht, würde ich mir jetzt die Kündingung durch dich schriftlich bestätigen lassen.

Ich habe im Januar 2010 mein Girokonto bei der Citibank mit
sofortiger Wirkung aufgelöst, (…)

Nun meine Frage: Wie bringe ich dieser Bande jetzt bei, dass
ich kein Vertragsverhältnis mit der Targobank unterhalte (da
ich das Konto aufgelöst habe) und sie zukünftig alle meine
Daten löschen sollen? Hilft da ein Schreiben an den
zuständigen Ombudsmann oder soll ich gleich zum Anwalt zwecks
Klage gehen? Es geht mir zwar nur um 9 Euro Gebühren und 99
Euro Guthaben bei dieser Bank, aber aus Prinzip möchte ich
mein Recht und speziell bei dieser Bank keinen Schritt
zurückweichen.

Gibt es bei einem Girokonto etwaige Sonderregelungen, dass es
einer bank erlaubt nach der Auflösung durch den Kunden
weitehin dieses zu führen?

Hallo literadix,

sofern kein Nachweis über die Kontoauflösung (z.B. ein Schreiben der Bank oder der abschließende Konoauszug) vorliegt, hilft wohl nur der Gang zu einem Rechtsanwalt. Vorher würde ich aber wenigstens Rücksprache mit der Bank halten und versuchen, den Sachverhalt ohne rechtliche Schritte zu klären (sofern nicht bereits geschehen).

Grüße

Guten Morgen,

auch ein aufgelöstest Konto ist nach wie vor noch im Datenbestand der Bank. Es ist lediglich als aufgelöst gekennzeichnet. Eigentlich werden eingehende Zahlungen auf ein aufgelöstes Girokonto entweder mit dem Vermerk aufgelöst zurückgegeben oder au das neue Girokonto (sofern Kontonummer etc. bekannt) weitergeleitet. Meiner Meinung nach, war die Auflösung noch nicht „durch“. Warum das so ist, sit mir allerdings auch schleierhaft.
Ich würde der Bank sagen, dass ich das Konto bereits am xy aufgelöst habe (wenn´s geht mit Nachweis) und auf die Weiterleitung der Buchung von 99 Euro auf das neue Konto verlangen. Mit dem Ombudsmann etc. evtl. nen bischen drohen - ein bischen erschrecken kann nicht schaden (die haben auch keine Lust auf den Papierkrieg). Außerdem würde ich mir gleich den zuständigen Abteilungs- oder Filialleiter geben lassen und nicht den kleinen Hansel, da ich nicht weiß, ob der das überhaupt anweisen kann.

Gib Bescheid, was rausgekommen ist.

Gruß

Martin Bründl
http://www.der-banker.de

Und siehe da, es half die Drohung mit dem Ombudsmann und das Problem war
vorerst aus der Welt.

Sehr schön, schon hat sich die Sachlage in Wohlgefallen augelöst.
Wenn mal wieder was ist, einfach anmailen, ich helfe gerne weiter.

Gruß!

Martin
http://www.der-banker.de/

Und siehe da, es half die Drohung mit dem Ombudsmann und das
Problem war
vorerst aus der Welt.