Hallo !
Ich hatte meine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen, ich hatte einen Schaden 02.05.05 verursacht und nun am 14.02.06 wurde er erst beglichen. Das aber nur nebensächlich, nun wollte ich meine Versicherung kündigen, die Versicherung schreibt das es erst zum 07.03.07 geht!!!
Ist das in Ordnung?
Peter
Hallo Peter Eickhoff,
Hallo !
Ich hatte meine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen,
ich hatte einen Schaden 02.05.05 verursacht und nun am
14.02.06 wurde er erst beglichen.
Also heute, ja? Ich gehe davon aus, dass damit das Datum der Regulierungsanzeige der Versicherung gemeint ist.
Das aber nur nebensächlich,
eben nicht, s.u.
nun wollte ich meine Versicherung kündigen, die Versicherung
schreibt das es erst zum 07.03.07 geht!!!
Ist das in Ordnung?
Wenn Du einen Vertrag mit einer 5-jährigen Laufzeit unterschrieben hast (z.B. hier: am 07.03.02), ist eine REGULÄRE Kündigung i.d.T. erst zum angegebenen Datum möglich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, NACH einem Schaden zu kündigen. Dies wäre ja im vorliegenden Fall gegeben.
Man kann dann mit sofortiger Wirkung oder zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Letzteres empfiehlt sich, um die bereits gezahlten Beiträge nicht quasi verfallen zu lassen.
Fazit: Notfalls neue Kündigung aufgrund des Schadens an die Versicherung senden und um umgehende schriftliche Bestätigung bitten.
Peter
Viele Grüße
Frank Hackenbruch