ich habe mich entschieden kurzfristig über eine Zeitarbeitsfirma zu Arbeiten für die Dauer von 4 Wochen . Aber unbefristeter Vertrag über Zeitarbeit.
So jetzt habe ich die Chance bekommen einer Direkteinstellung bei einem Autohaus als Autoverkäufer an zufangen .
Beginn bei Zeitarbeit war der 23.02.2012
Ich habe meinen Vertrag bei Zeitarbeit am Samstag schriftlich gekündigt zum 17.02.2012 ´.
Es dürfte doch theoretisch kein Problem sein aus den Vertrag aus zu steigen. bei Zeitarbeitsverträgen. Wenn ich zum einem eine Direkteinstellung bei einem anderen Unternehmen bekomme und mich Finanziell verbessere.
Ich will Praktisch am kommenden Freitag raus aus den Vertrag so dass ich mich noch bis zum 01.03.2012 vorbereiten kann.
Danke Für jede eindeutige Antwort
Auszug aus den BZA :
Die ersten sechs Monate
des Beschäftigungsverhältnisses gelten
als Probezeit.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von einer Woche
in den ersten drei Monaten gekündigt
werden. Danach gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen während der Probezeit
gemäß § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen.
Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist
während der ersten zwei Wochen
des Beschäftigungsverhältnisses
arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt
werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse
mit Mitarbeitern, die
mindestens drei Monate lang nicht in
einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber
standen.
Wenn der Vertragsbeginn erst zum 23.2.2012 geplant war, ist das Vertragsverhältnis noch nicht zustande gekommen. Wenn sie die Arbeit nicht aufnehmen wollen, reicht eine schriftliche Nachricht an das Zeutarbeitsunternehmen, dass sie die Arbeit nicht aufnehmen wollen. Eine formale Kündigung ist gar nicht notwendig, da wie gesagt, das Arbeitsverhältnis nicht zustande gekommen ist. Das mag zwar das Unternehmen ärgern, aber die Nichtaufnahme der Arbeit ist in der Zeitarbeit nichts Ungewöhnliches.
Beginn bei Zeitarbeit war der 23.02.2012
Ich habe meinen Vertrag bei Zeitarbeit am Samstag schriftlich
gekündigt zum 17.02.2012 ´.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von einer Woche
in den ersten drei Monaten gekündigt
werden.
Wenn die Daten so stimmen (Beginn 23.2. und Kündigung zum 17.2.??? - das heisst: Kündigung vor Arbeitsantritt??):
dann ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der 17.2.
Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen, ist der letzte Tag der 29.2.
Die Chance, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis irgendwo einzusteigen, rechtfertigt **NIEMALS** eine vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Beginn war vermutlich der 23. Januar (und nicht Februar).
Du hast gemäß BZA leider nicht fristgerecht gekündigt. Du bist noch in der Probezeit und kannst mit Wochenfrist kündigen.
Von Samstag bis Freitag ist aber keine Woche.
Außerdem zählt die Frist erst ab Eingang der Kündigung beim Arbeitgeber.
Hast Du persönlich gekündigt oder per Post ???
Wenn die Firma es genau nimmt, dann ist Deine Kündigung so nicht in Ordnung - und Du musst noch 1-2 Tage länger arbeiten.
ja der Beginn war der 23.01.2012
Gekündigt habe ich am Samstag direkter Postwurf von mir und per E-Mail . Die Kündigungs erhalt haben Sie mir gleich heute Früh bestätigt.
Sie habe eine Kündigungsfrist von einer Woche zu jedem Termin. Vom Samstag, den 11.2. wäre eine Woche zum 18.2., alles andere wäre eine fristlose Kündigung durch sie. Also schnell reparieren. Eine fristgerechte Kündigung wäre von heute an gerechnet zu Montag, dem 21.2. 2012 möglich.
ja der Beginn war der 23.01.2012 hab mich da vertippt
Gekündigt habe ich am Samstag direkter Postwurf von mir und per E-Mail . Die Kündigungsbestätigungs erhalt haben Sie mir gleich heute Früh bestätigt.
Wäre dass so in Ordnung ? Was denken Sie ?
Dann dürfte es mit einer woche passen
meinst du den 23.01.2012? dann wäre stand heute eine
kündigungsfrist von einer woche aktuell.
ja das passt auf jeden fall! ist der neue job gleich im anschluss?? wenn ein paar tage dazwischen liegen gibt es bei einer eigenen kündigung kein arbeitslosengeld und man muss sich freiwillig versichern für die zwischenzeit…
wie ist denn die Frist im Arbeitsvertrag. Wenn die Dauer deines Arbeitseinsatzes 4 Wochen beträgt, ist er befristet. Seriöse Zeitarbeiterfirmen geben den Arbeitgebern den gültigen Tarifvertrag zu dem Arbeitsvertrag mit. Alles in Allem sollte es wohl kein Problem sein innerhalb von zwei Wochen aus diesem Arbeitsverhältnis raus zu kommen. Anders wiederrum wenn es auf vier Wochen befristet ist, bist du doch bis zum 01.03. locker da raus.
Bei der kurzen Zeit sollten Sie zuerst in Ihren Arbeitsvertrag schauen. Maßgebend ist zuallererst was da drin steht. Bezieht sich der Arbeitsvertrag in diesem Punkt auf die BZA so haben Sie sich die Antwort bereits selbst gegeben. Aber generell ist es so dass man innerhalb der Probezeit natürlich recht kurzfristig kündigen kann. Kommt aber darauf an was im Vertrag geregelt ist.
dein Vertrag sagt aus, dass du innerhalb einer Woche kündigen kannst. Wenn du also schon gekündigt hast ist alles ok. Sollte noch was sein gibt es immer die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages, denn dieser ist, wenn der Arbeitgeber zustimmt, zu jeder Zeit möglich.
Viele Grüße und viel Erfolg
Yvonne
Auszug aus den BZA :
Die ersten sechs Monate
des Beschäftigungsverhältnisses gelten
als Probezeit.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis
mit einer Frist von einer Woche
in den ersten drei Monaten gekündigt
werden. Danach gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen während der Probezeitt
gemäß § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen.
Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist
während der ersten zwei Wochen
des Beschäftigungsverhältnisses
arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt
werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse
mit Mitarbeitern, die
mindestens drei Monate lang nicht in
einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber
standen.
ich gehe mal davon aus, dass Beginn der Zeitarbeit am 23.01. war, oder?
Der Vertrag sagt doch aus, dass Kündigungszeit in den ersen 6 Monaten 1 Woche beträgt - insofern ist die Kündigung zum 17.02. rechtmäßig.
leider kann ich dir keine gültige Auskunft geben, da ich deinen Arbeitsvertrag nicht kenne. Dort müsste eine Klausel über die Kündigungsfrist enthalten sein.
Wenn das Gesetz gilt, dann sind es normaler Weise 2 Wochen an jedem Wochentag.