Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung erworben, in dieser seit Juni 1976 !! eine Dame ca. 75 Jahre alt wohnt.
Was für eine Kündigungsfrist muss ich als Vermieter einhalten, wenn ich dieser auf Eigenbedarf kündigen will?
Ich werde wegen Jobwechsel von meinem jetzigen Wohnsitz (andere Stadt) umziehen müssen und würde gerne mit meiner Familie meine/diese Wohnung beziehen.
Vielen Dank für die Bemühungen
PK
Hallo maxpeter,
hier beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
Sprechen Sie mal mit der Dame, vielleicht wäre sie ja sogar bereit in eine kleinere Wohnung bei gleichen oder besseren Annehmlichkeiten zu ziehen, wenn Sie Ihr bei der Suche behilflich sind.
BG
hardy
So viel ich weiß drei Monate, die gleiche Kündigungsfrist, die auch für die Mieter gilt.
Bassauer
Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
ich sollte noch hinzufügen dass die Wohnung in Eigentum umgewandelt wurde dieses Jahr. Die Mieterin somit auch schon vorher in der Wohnung gewohnt hat. Die Wohnung liegt in BaWü. Ich habe etwas von einer Sperrfrist gelesen.
Grüsse
maxpeter2012
Hallo,
um keinen Fehler zu machen empfehle ich Dir einen Fachanwalt für Mietrecht zu fragen. Es könnte schwer sein die alte Dame zu kündigen, zumal nach so langer Mietzeit.
Gruß
Udo
12 Monate beträgt die Kündigungsfrist bei Verträgen, die bereits über 10 Jahre laufen.
hallo,
wenn die dame schon so lange darin wohnt, wird das nicht einfach sein, vor allem mit dem alter…6 monate frist mindestens
lisa