Welche Kündigungsfrist wegen Eigenbedarf hat ein Vermieter, wenn der Vertrag seit 1999 besteht und gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart ist?
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
also neun monate.
Danke für die schnelle Antwort.
Aber ich habe mal irgendwo gelesen , das bei Altverträgen mit einer Dauer von über 10 Jahren noch die Kündigungsfrist von 12 Monaten gilt. Stimmt das nicht?
ich würde jetzt nur den zitierten abschnitt aus dem bgb dazu kennen - und der kennt nicht mehr als neun monate.
ich würde jetzt nur den zitierten abschnitt aus dem bgb dazu
kennen - und der kennt nicht mehr als neun monate.
Es gibt Konstellationen mit 10 Jahre / 12 Monate, allerdings ist das nicht völlig simpel.
Da gibt es zum einen ein altes BGH-Urteil aus 2003:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung…
Aber halt auch ein jüngeres aus 2008:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfriste…
Der Mieterverein des Vertrauens erklärt das gerne.
Gruß
osmodius