Ist für eine einzeln vermietete Garage, ohne Bindung an eine Wohnung, die Kündigungsfrist frei vereinbar, z. B. bis zum 5. des Monats zum Monatsende, oder ist man an Fristen gebunden?
Hallo!
Es gibt schon Fristen, sie bestimmen sich nach der Zahlungsweise der Garagenmiete. Hier stehts drin :
http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html
MfG
duck313
Ich frage nochmal nach: Ist BGB 580a bindende Mindestfrist oder können beide Parteien kürzere Fristen vertraglich vereinbaren?
Nein : Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Garagenmietverträge können gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils nur bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.
G imager