kündigungsfrist gastro

Liebe/-r Experte/-in,
mein 2 arbeitsvertrag wurde 1994 in der gastronomie unterschrieben. seiher gab es keine änderung des vertrages nur der tarifvertrag hat sich ja geändert
frage1 wielange ist meine kündigungsfrist
frage 2 wie komme ich am besten nach 19 jahren an eine abfindung muß dazu sagen bin gesundheitlich angeschlagen (verschleiß der knie)
vielen dank

Einen schönen guten Abend Matze,

Liebe/-r Experte/-in,
mein 2 arbeitsvertrag wurde 1994 in der gastronomie
unterschrieben. seiher gab es keine änderung des vertrages nur
der tarifvertrag hat sich ja geändert
frage1 wielange ist meine kündigungsfrist

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frage 2 wie komme ich am besten nach 19 jahren an eine
abfindung muß dazu sagen bin gesundheitlich angeschlagen
(verschleiß der knie)

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Tut mir leid Ihnen nichts anderes mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Vero777

vielen dank

Hallo Matze,

  1. Es gilt die Kündigungsfrist, die in Deinem Arbeitsvertrag steht. Tarifvertrag ist nur relevant, wenn die dortigen Regelungen für Dich günstiger sind.
  2. Was ist denn das für eine Frage? Wenn Du berufsunfähig bist, geh zu einem guten Arzt.

Hallo,

genau sagen kann ich es nicht, da ich kein Jurist bin.

  1. Meines Wissens ist eine normale Kündigungsfrist, wenn nicht anders im Vertrag festgehalten, 1 Monat.
  2. Eine Abfindung kann man nur bekommen, wenn man von der Firma entlassen wird. Verschleiß der Knie wäre eher eine Frage für die Berufsgenossenschaft, da müssten Sie mal schauen, ob das als Berufskrankheit für Ihren Beruf anerkannt ist.
    Dazu gibt es Beratungsstellen (am besten einfach mal googlen) z.B. von der Arbeitnehmerkammer in Bremen: http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/beratung-z…

MfG
S.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie haben mich für Ihr Problem als Experte ausgewählt. Leider bin ich für Ihr Anliegen nicht der Richtige, mein Fachgebiet ist Arbeitsschutz im Sinne von Unfall- und Gesundheitsschutz.
Trotzdem weiterhin viel Glück und eine unfallfreie Zeit
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise