Kündigungsfrist gesetzlich?

In meinem Arbeitsvertrag steht: „Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten oder unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Monatsende gekündigt werden.“ Da ich drei Jahre im Betrieb bin bedeutet das, dass ich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatesende kündigen kann? Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber, 1 Monat zum Monatsende?

Hallo ,
Dein Arbeitgeber kann dir mit eine Frist von 3 Monate zur Monatsende kündigen , du musst der gleiche Frist einhalten ( 3 Monate zur Monatsende ) .

In meinem Arbeitsvertrag steht: "Nach Ablauf der …

Nach meinem Verständnis ist in Deinem Arbeitsvertrag die Mindestkündigungsfrist von 3 Monaten für beide Seiten vereinbart. Die gesetzlichen Fristenn beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse die länger als 5 bzw 8 Jahre existieren und damit längere Kündigungsfristen vorsehen.
Eine Kündigung von 4 Wochen in Deinem Fall ist nur mit Einverständnis des AG möglich.
MfG

Hallo,

ich nehme an es handelt sich um einen fiktiven Fall, den ich ohne genaue Kenntnis des Arbeitsvertrages folgend gerne beantworten möchte.

Die Formulierung aus dem Vertrag ist widersprüchlich. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten auf drei Monate ist zulässig, im gleichen Satz jedoch auch die gesetzliche Kündigungsfrist (geregelt im §622 BGB) zuzulassen, ist nicht durchdacht.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Sie (bei Arbeitnehmerkündigung) vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Wobei laut dem Arbeitsvertrag nur die Kündigungsfrist zum Ende des Monats und nicht auch zum 15. des Monats zulässig ist.

Für den Arbeitgeber ist die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Kalendermonats.

Somit kann ich Ihre Fragen beide Male bejahen.

Beste Grüße

Wenn im Arbeitsvertrag 3 Monate vereinbart sind, kann meiner Meinung nach keine kürzere Kündigungsfrist gelten, sondern höchstens eine längere.
Grundsätzlich kann aber für den Arbeitnehmer keine längere Frist gelten als für den arbeitgeber.

Ich hoffe das hilft erst mal weiter, besser wäre natürlich wenn ich dein Ziel besser kennen würde.

Hallo Gregor,

wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, dann kann es tatsächlich unterschiedliche Kündigungsfristen geben.
Wenn Dein Arbeitgeber --> Dir kündigen möchte, oder wenn --> Du selbst kündigst. Bitte Arbeitsvertrag genau nach den Kündigungsfristen durchsehen !

Nach Ablauf der Probezeit(6 Monate) Kann das Arbeitsverhältnis … unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist:
Gesetzliche Kündigungsfrist:
Mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats --> durch den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Hallo Gregor,
zuerst möchte ich erwähnen, dass ich zwar mit Verträgen was zu tun gehabt habe, der Superexperte bin ich aber nicht. Trotzdem möchte ich paar Worte dazu schreiben.
Was mir definitiv auffällt ist nicht die Frage wer welche Kündigungsfrist hätte, sondern das was ich kenne ist EINE Kündigungsfrist für BEIDE Vertragspartner. Sie gilt also für beide gleichermassen. Den von Dir beschriebenen Fall kenne ich nicht, denn genauso wie Du gefragt hast würde ich an Deiner Stelle fragen: Was denn nu? Hop oder Top?
Diese Situation schreit nach einem Gerichtsverfahren!
Denn WER soll jetzt das Recht haben das Eine ODER das Andere zu wählen? Deswegen auch, falls Du damit leben könntest, suche ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und bitte um Klärung , sprich: Änderung (schriftlich!) im Vertrag mit der Beschreibung WER WELCHE Frist hätte.
Ich an Deiner Stelle (das ist die bessere Alternative) würde versuchen eine 3-monatige Frist festzuschreiben, schon aufgrund Deiner Betriebszugehörigkeit. In diesem Fall würde ich argumentieren, dass in dem Anstellungsgespräch die Rede von 3 Monaten war und anscheinend bei der Vertragserstellung ein Missgeschick passiert ist und die Vertragsvorlage zwar korrigiert wurde, die Vorlage mit gesetzlicher Frist von 4 Wochen vor dem Ausdrucken nicht gelöscht wurde…
Gruss und viel Erfolg!

J.Wagner
_____________________________

Hi,

bedeutet das, dass ich mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatesende kündigen kann? Welche
Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber, 1 Monat zum Monatsende?

abgesehen von der äusserst merkwürdigen Bestimmung, dass die Kündigungsfrist 3 Monate, aber vielleicht auch kürzer sein kann:

Wenn das nun mal im Arbeitsvertrag steht, kann auch mit der gesetzlichen Frist von einem Monat (NICHT 4 Wochen) zum Monatsende gekündigt werden - von beiden Seiten aus (eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist lt. Gesetz unzulässig).

Nur nebenbei: bis zu einer von der EU geforderten Neuregelung gilt, dass die Betriebszugehörigkeit erst ab einem Lebensalter von 25 Jahren gilt - da wir hier aber eh in der ersten Stufe der Tabelle sind, spielt das weiter keine Rolle.

rambam

bin leider im Urlaub, sorry

Hallo,
hier wiederspricht sich einiges:
„kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten oder unter Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfristen zum Monatsende gekündigt werden.“ Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Ich würde hier mal den Arbeitsvertrag prüfen (lassen). Vorher kann m.E.n. keine Aussage gemacht werden.
MfG

Hallo Gregor,ich denke die Probezeit ist nach 3 Jahren abgelaufen. Wenn im Arbeitsvertrag Kündigungsregelungen stehen, gelten diese üblicherweise für beide Parteien -Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb ist meiner Auffasung nach eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur zum Ende eines Monats mit 3 Monaten Frist möglich. D.h. wenn du bis Ende Januar gekündigt wird, wird sie zum 1. Mai wirksam. Da ich deinen Arbeitsvertrag nicht genau kenne und auch nicht weiß in welcher Branche du arbeitest, ist meine Auskunft nicht allgemein geltend. Genaueres erfährt man beim Betriebsrat, einer entsprechenden Gewerkschaft oder eventuell der IHK. Selbst kann man auch im §622 des BGB nachsehen. Gruß

sorry keine ahnung

In meinem Arbeitsvertrag steht: „Nach Ablauf der Probezeit
kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3
Monaten oder unter Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfristen zum Monatsende gekündigt werden.“ Da ich
drei Jahre im Betrieb bin bedeutet das, dass ich mit einer
Frist von vier Wochen zum Monatesende kündigen kann? Welche
Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber, 1 Monat zum Monatsende?

Habt ihr einer Tariff Vertrag? Wenn Ja, steht es darin. Wenn nicht gilt was allgemein üblich ist nach BGB.

hallo,
da mußt du in dem für dich geltenden Tarifvertrag nachschauen oder frage den Betriebsrat.