Kündigungsfrist gewerblicher Mietvertrag

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Ein Mieter (M) schließt im Jahr 1973 einen gewerblichen Mietvertrag ab.
In dem Mietvertrag zwischen M und dem Vermieter ( V ) ist nichts über die Kündigungsfrist vereinbart worden.

Angenommen M hat nun den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt schriftlich gekündigt.
V bestätigt den Erhalt der Kündigung, und nennt einen Auszugstermin, der in weiter Ferne liegt.

Frage zu diesem angenommenen Fall:
Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, am 31. August 2005 bei V eingegangen ist.

Zur Erläuterung ein paar Auszüge aus dem Mietvertrag:

Mietvertrag für gewerbliche Räume

§1 Mieträume…

§2 - Mietzeit und Kündigung

  1. Das Mietverhältnis beginnt am VORRAUSSICHTLICH 1.MAI 1973.
    Der Vermieter haftet nicht dafür, daß der Vormieter die Räume rechtzeitig frei macht - bei einem Neubau nicht für die rechtzeitige Fertigstellung der Räume.

Das Mietverhältnis endet am … Es verlängert sich jeweils um …, wenn eine der Parteien nicht spätestens … Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung wiederspricht.

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Frist von …
zum ende eines… gekündigt werden.

  1. Die kündigung oder der wiederspruch müssen schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragspartner spätestens am letzten Werktage vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein.

3)erklaubnis von Vermietungsplakaten
4)fristlose kündigug seitens des Vermieters
5)Im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist haftet der Mieter für den Ausfall an Miete, Nebenabgaben und sonstigen Leistungen.

  1. Durch den Tod des Mieters wird der Vertrag nicht aufgehoben. Mieter verzichtet für seine Erben auf das vorzeitige Kündigungsrecht aus § 569 BGB.

Bei Ablauf der Mietzeit findet §568BGB keine Anwendung. Die Vereinbarung einer anderen, als im Abs.1 vorgesehenen Verlängerung bedarf der Schriftform.

Die Kästchen im Vertrag welche normalerweise von Hand ausgefüllt werden, sind frei, bis auf den Einzugstermin.

Wer Kann helfen, und mir die Kündigungsfrist mitteilen, wenn vertraglich keine vereinbart wurde.

Vielen Dank für eure Hilfe

Michael

Ach ja, falls Ihr Paragraphen oder ähnliches kennt, bitte mitteilen

Die Kündigungsfrist für „andere Sachen“ (als Wohnraum) sind in § 580a BGB bestimmt und gelten soweit nichts anderes vereinbart ist.
(Mietrecht ab § 535 BGB, z.B. unter www.dejure.org)

§ 580a (2): Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.
D.h. mit die Kündigungsfrist beläuft sich damit praktisch auf mindestens 6 und maximal 9 Monate.

Bei Kündigungseingang 31.8.
= nächster „3. Werktag eines KvJ“ = Anf. Oktober
= Kündigung wirksam zum „Ablauf des nächsten KvJ“ = Ende Mrz


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