Kündigungsfrist GKV nach Beitragserhöhung?

Mahlzeit!

Nach der Änderung der entsprechenden Gesetze bin ich mir zur Zeit nicht mehr so sicher, was im Moment gilt. Aber ich bin mir sicher, einer von Euch weiß Bescheid.

Also folgende Fragen:

Wenn meine Gesetzliche Kasse den Beitragssatz anhebt, habe ich eigentlich ja ein Sonderkündigungsrecht. Wenn mir also jetzt in der vergangenen Woche über die Mitgliederzeitung meiner BKK mitgeteilt wird, das ab dem 01.10.2001 der Beitragssatz von 11,8% auf 12,9% erhöht wird, zu wann kann ich dann kündigen? Ab dem 01.01.2002 soll es ja wohl so sein, das ich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht habe. Richtig verstanden? Wie sieht es aber im Moment aus? Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geht ja kaum, da mir das erst jetzt mitgeteilt wurde. Zu wann kann ich also raus? Welche Fristen muß ich beachten?

So long.

Der Dicke MD.

PS: Natürlich bin ich wie immer für alle Antworten sehr dankbar…

hallo Dicker,
wenn ich richtig informiert bin, hat sich da nichts geändert.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
kein Kündigungsrecht bei BBG-Erhöhung.
Grüße
Raimund

Hi,

wenn die Kasse erhöht zum 01.10. kannst Du kündigen bis zum Ende dieses Monats, Deine Kündigung muss also bis 31.10. eingegangen sein.
Du musst kündigen zum 30.11., ab 01.12. kannst Du in die neue Kasse. Das ist für Dich insofern äußerst günstig, da damit die 18monatige Bindungsfrist an die neue Kasse nicht gilt, die ab 01.01. wirksam wird (außer bei Beitragserhöhungen).

Gruß,
Micha