Mahlzeit!
Nach der Änderung der entsprechenden Gesetze bin ich mir zur Zeit nicht mehr so sicher, was im Moment gilt. Aber ich bin mir sicher, einer von Euch weiß Bescheid.
Also folgende Fragen:
Wenn meine Gesetzliche Kasse den Beitragssatz anhebt, habe ich eigentlich ja ein Sonderkündigungsrecht. Wenn mir also jetzt in der vergangenen Woche über die Mitgliederzeitung meiner BKK mitgeteilt wird, das ab dem 01.10.2001 der Beitragssatz von 11,8% auf 12,9% erhöht wird, zu wann kann ich dann kündigen? Ab dem 01.01.2002 soll es ja wohl so sein, das ich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht habe. Richtig verstanden? Wie sieht es aber im Moment aus? Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geht ja kaum, da mir das erst jetzt mitgeteilt wurde. Zu wann kann ich also raus? Welche Fristen muß ich beachten?
So long.
Der Dicke MD.
PS: Natürlich bin ich wie immer für alle Antworten sehr dankbar…