Kündigungsfrist GKV - Was tun, wenn Samstag?

Hallo Forum!

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann von ihren freiwilligen Mitgliedern bekanntlich mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Wie verhält es sich, wenn der Monatsletzte, beispielsweise der 30.09.2006, auf einen Samstag fällt, die Kündigung aber erst am kommenden Montag, beispielsweise dem 02.06.2006, eingeht? Der Versicherte behauptet: Kündigung ist fristgerecht eingegangen, da nächster Werktag. GKV behauptet: Kündigungsfrist versäumt, weil Eingang erst am 02.10.

Gruß
Sven

Hallo,

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann von ihren
freiwilligen Mitgliedern bekanntlich mit einer Frist von zwei
Monaten gekündigt werden. Wie verhält es sich, wenn der
Monatsletzte, beispielsweise der 30.09.2006, auf einen Samstag
fällt, die Kündigung aber erst am kommenden Montag,
beispielsweise dem 02.06.2006, eingeht?

http://dejure.org/gesetze/BGB/193.html

Gruß,
Christian

Hallo,

die Krankenkasse liegt eindeutig falsch. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so tritt anstelle dieses Tages der nächste Werktag.

In diesem Fall war dies der 2.10. Die Kündigung ist also rechtzeitig eingegangen. Manchmal frage ich mich, ob so mancher „Kollege“ mein den Kassen schon mal ein BGB in der Hand hatte…

Ich würde einfach mal beim Vorgesetzten Anrufen…

Viele Grüße
Florian

Hi,

http://dejure.org/gesetze/BGB/193.html

hmm, angenommen der letzte Fristtag wäre ein Freitag, der wäre aber Feiertag. Dann fällt der neue Fristtag „auf den nächsten Werktag“. Das wäre also Freitag plus eins also Samstag (=Werktag). Richtig?
Sonst müsste im Gesetz ja folgenden stehen:
„so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag, es sei denn es ist ein unter 1. bezeichneter Tag“ oder so ähnlich.

Ich werde die Logik von juritischen Texten nie verstehen. Vermutlich gibt’s keine :wink:

J~

Hallo,
die Kasse liegt eindeutig falsch - wenn der letzte ein Samstag oder
ein Sonntag ist, dann gilt der Montag als letzter Abgabetermin und
sollte der Montag auch ein Feiertag sein ist es eben der Dienstag.
Gruss
Czauderna

Danke sehr! (k/T)
.

Hi,

http://dejure.org/gesetze/BGB/193.html

hmm, angenommen der letzte Fristtag wäre ein Freitag, der wäre
aber Feiertag. Dann fällt der neue Fristtag „auf den nächsten
Werktag“. Das wäre also Freitag plus eins also Samstag
(=Werktag). Richtig?

nein, das wäre der montag - samstag sonntag sind doch im gesetz geregelt.

Ich werde die Logik von juritischen Texten nie verstehen.
Vermutlich gibt’s keine :wink:

doch, sogar ein ziemlich strenge logik innerhalb der systematik