Bei der GKV ist es doch so, dass man freie Kassenwahl hat (bis auf wenige Berufsgruppen), allerdings nach Ausübung des Wahlrechtes 18 Monate an die neue Kasse gebunden ist, wenn ich mich nicht irre. Was ist denn, wenn die neue Kasse innerhalb der 18 Monate ihre Beiträge erhöht? Habe ich dann ein gesondertes Kündugungsrecht?
Bei der GKV ist es doch so, dass man freie Kassenwahl hat (bis
auf wenige Berufsgruppen), allerdings nach Ausübung des
Wahlrechtes 18 Monate an die neue Kasse gebunden ist, wenn ich
mich nicht irre. Was ist denn, wenn die neue Kasse innerhalb
der 18 Monate ihre Beiträge erhöht? Habe ich dann ein
gesondertes Kündugungsrecht?
Ja, Sonderkündigungsrecht gibts bei Beitragserhöhungen.
nun bin ich ein wenig verwirrt. Meine Frage bezog sich darauf, wie die Lage ist, wenn ich jetzt wechsle und dann die neue Kasse innerhalb der 18 Monate den Beitragsatz erhöht, ob ich dann ein Sonderkündigungsrecht habe, oder an die 18 Monate gebunden bin.
Gruß
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]