Hi!
Beim Durchlesen des letzten Artikels kam mir eine Frage…
Wie verhält es sich bei einer ordentlichen Kündigung, wenn der Mieter M mit dem Vermieter V eine mündliche Absprache getroffen hat, dass die Wohnung 1 Monat früher kündbar sei, da V bereits selbst eine Interessentin habe. Wenn diese Interessentin nun kurz vor Mietbeginn entweder selbst abspringt, oder V an dieser Person zweifel haben sollte, läuft dann der Mietvertrag um diesen einen Monat weiter, oder ist das „Pech“ von V?
mfg
T
Hallo!
abspringt, oder V an dieser Person zweifel haben sollte, läuft
dann der Mietvertrag um diesen einen Monat weiter, oder ist
das „Pech“ von V?
Das wird von dem genauen Wortlaut der Absprache abhängen und auch davon, wie der genaue Wortlaut bewiesen werden kann, falls beide Seiten ihn unterschiedlich in Erinnerung haben. Wenn M aber schon gekündigt hat und V diese Kündigung bestätigt hat zum dem Termin, dann kann V natürlich keinen Rückzieher machen.
Jan
Hi Jan!
Das ging aber schnell.
Das wird von dem genauen Wortlaut der Absprache abhängen und
auch davon, wie der genaue Wortlaut bewiesen werden kann,
falls beide Seiten ihn unterschiedlich in Erinnerung haben.
In meiner Überlegung gäbe es keine Beweise, ausser die neue Interessentin und der Absatz in der Kündigung „wie besprochen…“.
Wenn M aber schon gekündigt hat und V diese Kündigung
bestätigt hat zum dem Termin, dann kann V natürlich keinen
Rückzieher machen.
Hierfür soll es mal keine schriftliche Bestätigung von V gegeben haben, da es nur noch als Formsache betrachtet wurde, da ja einvernehmlich.
Jan
mfg
T