Kündigungsfrist/Gültigkeit

Ich bin in einer Zeitarbeitsagentur tätig. Laut Vertrag hab ich 2 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende Monat. Im Vertrag ist nicht definiert ab wann die Frist zählt, ob ab Erhalt der Kündigung, wenn ich sie unterschrieben zurückgeschickt oder der Arbeitgeber sie rausgeschickt hat. Zudem ist mir nicht klar, ob der 15. mit in die 14 Tage eingerechnet wird oder nicht.

Ab wann und bis wann wird gerechnet? Bin verwirrt.

Hallo,

es zählt der Tag der ZUSTELLUNG, nicht des Erhalts.

Beispiel:

Der Arbeitgeber möchte mit einer Frist von 1 Monat zum 15.04.2011 kündigen. Die Kündigung muss daher spätestens am 14.03.2011 gesendet werden, damit Sie am 15.03.2011 zugehen kann sofern mit einer Laufzeit von 1 Tag gerechnet werden kann (z.B. innerorts).

Wann der Empfänger den Briefkasten öffnet und die Sendung ERHÄLT ist dabei irrelevant. Da Sonntag keine Post zugestellt wird, ist dies ebenfalls zu beachten. Kündigungen die an einem Samstag gesendet werden, können also frühestens ab Montag zugehen.

Bei einer persönlichen Kündigung kann auch der gleiche Tag mit eingerechnet werden (im Beispiel also der 15.03.2011), da der Empfänger in der Regel den Zugang am gleichen Tag bescheinigt.

Grüße, Brewster

Hallo Cynnamon,

die 2 Wochen Frist gilt ab Erhalt der Kündigung. Meistens wird die Kündigung jedoch etwas früher zugestellt, da noch 2-3 Tage Postweg dazu gerechnet werden müssen, wenn man die Kündigung abschickt.

Die 14 Tage werden mit eingerechnet, wenn man zum 15. oder 31. eines Monats gekündigt wird.

Beispiel:

Du erhältst heute (28.02.) eine Kündigung. Im Vertrag steht, du kannst zum 15.03. oder 31.03. gekündigt werden; Frist: 14 Tage. Da es bis zum 15.03. noch 16 Tage sind, kannst du zum 15.03. gekündigt werden. Wären es nur noch 13 Tage, müsste das spätere Datum, also der 31.03. genommen werden.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Einen schönen Tag noch und viele Grüße,

Paula

Bedeutet die Formulierung ZUM 15. dann dass der 15. der erste arbeitsfreie ist oder der letzte Arbeitstag?
Ich hatte im Internet gelesen, dass wenn die Kündigung heut ankommt, ist morgen der erste Tag der Kündigungsfrist und dass der 15. dann auch exklusiv und nicht inklusiv zur Frist gerechnet wird… Ist das falsch?
lg, und danke!

Die Frist zählt ab Zugang der Kündigung, d.h., wenn Sie sie erhalten haben. Das ist einfach, wenn man sie Ihnen persönlich übergibt. Bei Einwurf in Ihren Briefkasten zuhause vor 16 Uhr noch an demselben Tag, nach 16 Uhr am darauffolgenden Tag.
Der 15. ist der letzte Beschäftigungstag

Also muss sie morgen in meinem Briefkasten vor 16h sein, damit es zum 15. hinhaut, und am 16. spätestens für Ende des Monats. Wie weißt man denn bitte sowas wie vor oder nach 16h nach? Kann man doch generell nicht nachweisen. Wenn die das morgens am 15. in die Post stecken, ist der STempel ja der 15. Können die dann auch sagen das der Stempel=das Datum Kündigungseintritt ist? Oder rechnet man auf das Datum die 2 Tage Postweg drauf?

Hallo,
wurde denn eine Kündigung ausgesprochen?
Falls ja, muss die Kündigung zum (genaues Datum) enthalten.
Zudem sollte man keine Kündigung oder eine Bestätigung unterschreiben. Der Arbeitgeber hat beim Postversand den Einlieferungsnachweis des Einschreibens als Nachweis. Bei der persönlichen Übergabe der Kündigung kann er die Kündigung unter Zeugen (Personalmitarbeiter) überreichen. Bitte niemals etwas unterschreiben, sehr wichtig.
Handelt es sich um einen befristeten Vertrag?

Weitere Antwort nach Klärung der Fakten.

Gruß
Trotzkopf

Situation wie folgt:
Ich mache Krankheitsvertr., Vertrag war bis 31.03. eigentlich, die Kranke soll aber wohl früher wiederkommen, also braucht der Einsatzort mich ab 1.3. nicht mehr. Bei der Zeitarbeit hab ich 2 Wochen Frist, entweder zum 15. oder Ende Monat.
Noch wurde gar nichts ausgesprochen, da man noch auf Verlängerung hofft, einzige Aussage bisher „wir warten noch was, sonst müssen wir dir zum 15.3. kündigen“, das war vor ein paar Tagen. Heute war nichts im Briefkasten. Was wenn es kein Einschreiben ist? War beim lettzen mal nämlich auch normaler Einwurfbrief. Also bis dato keine Kündigung, nix ausgesprochen, nix unterschrieben. Mich interessiert nur, bis wann ich auf die Kündigung warten muss, damit sie zum 15. noch gültig ist, und ab wann sie mich bis Ende März bezahlen müssen aufgrund Ablauf frist zum 15.
Danke+lg

Hallo,

maßgeblich bei Fristen ist idR der Zugang (= Erhalt) bei der Gegenseite (wobei der Zugang nicht vereitelt oder unbillig hinausgezögert werden darf).

Bei KüFri im Arbeitsrecht ist immer der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses angegeben. Wird zum 15. gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis am 15. um 24:00 Uhr. Dieser Tag zählt immer zur Frist mit.
Bei KündigungsZUGANG am 01. kann also fristgerecht zum 15. gekündigt werden.

&Tschüß
Wolfgang

wie lange schon dort angestellt? welcher tarifvertrag liegt zu grunde?

Hallo,
die schriftliche Kündigung muss mindestens 2 Wochen (14 Tage) vor dem Termin zugestellt sein. Entweder wird sie persönlich überreicht, d.h. am 1.3. für den 15.3. oder am 18.3. für den 31.3.2011. Eine schriftliche Kündigung muss per Einschreiben, auch Einwurfeinschreiben möglich, zu den o.g. Fristen zugestellt sein. Der Arbeitgeber kann auch die Kündigung persönlich einwerfen, dann muss aber ein Zeuge Ort, Uhrzeit dokumentieren.
Bitte noch einmal, unterschreiben Sie nichts, bitte auch den Empfang der Kündigung nicht quittieren. Manche AG setzen ihre Mitarbeiter unter Druck um eine solche Unterschrift zu erlangen. Sollte die Kündigung zu spät zugestellt oder überreicht werden, können Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beantragen. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, beauftragen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Ihrer Angelgenheit. Dann sollte Sie jedoch keine Gespräche mit dem AG über die arbeitsrechtlichen Dinge führen. Sie können Ihre Rechtsschutzversicherung schon vor der Kündigung anrufen und sich telefonisch informieren, die meisten Versicherer haben einen solchen Service.
Denken Sie bitte auch an die rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt, am besten schon morgen vorsorglich arbeitslos melden.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie bitte bei mir.
Gruß
Trotzkopf

man kann nach beiden kündigen. Zum 15. oder aber auch zum 31. Schau mal nach … BGB § 621 (ich glaube 621 ist es ) Dort ist die gesetzliche Regelung.

Viel Glück!!

Die Kündigung zum 15. hätte heute da sein müssen, der 16. zum Ende des Monats ist richtig. Man schickt Kündigungen eben wegen des mangelnden Zugangsnachweises normalerweise nicht mit regulärer Post. Entweder wirft man sie persönlich ein und kann somit Datum und Uhrzeit nachweisen (macht man dann mit Zeugen) oder schickt ein sog. Einwurf-Einschreiben. da bekommt der Absender einen Nachweis, wann es in den Briefkasten eingeworfen worden ist.

von dem tag an wo du die kündigung erhalten hast zählen die zwei wochen. bekommst du zum beispiel die kündigung am 4. tag des monates, dann ist die kündigung erst im darauffolgenden monat zum 15. möglich, weil die 2 wochen kündigungsfrist bis zum 15. des laufenden monats nicht eingehalten werden kann. auch wenn du selbst kündigst, musst deine kündigung bis spätestens am 1. tag (z. b. 1.3.) beim arbeitgeber vorliegen, damit dein arbeitsverhältnis zum 15. des laufenden monates beendet werden kann. erhält der arbeitgeber deine kündigung aber erst ein paar tage später, dann kannst du erst zum 15. des nächsten monates das unternehmen verlassen. hoffe, dass ich es verständlich erklärt habe.

Ich bin in einer Zeitarbeitsagentur tätig. Laut Vertrag hab
ich 2 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende Monat. Im
Vertrag ist nicht definiert ab wann die Frist zählt, ob ab
Erhalt der Kündigung, wenn ich sie unterschrieben
zurückgeschickt oder der Arbeitgeber sie rausgeschickt hat.
Zudem ist mir nicht klar, ob der 15. mit in die 14 Tage
eingerechnet wird oder nicht.

Ab wann und bis wann wird gerechnet? Bin verwirrt.

Moin, moin,

die 14 tägige Kündigungsfrist gilt bei einer Betriebszugehörigkeit unter 6 Monaten. Danach gilt eine Frist von 4 Wochen.
Die Frist beginnt mit Zustellung der schriftlichen Kündigung. Sie muss Dir also am 15. zugestellt sein. Der Tag der Zustellung gilt mit in die Zählfrist hinein. Es ist der 1. zu zählende Tag.

Grüße marineblau

Hallo, ich zäle die 15 Tage inkl. des ersten und des letzten Tages. Also wenn die Kündigung zum 31.03. erfolgen soll, so würde ich dafür sorgen das das Schreiben bis (inkl.) zum 17.03. bei dir eingegangen ist. Damit hat der Mitarbeiter 2 Wochen von der Kündigung kenntnis. Gezählt wird ab nachweislichen Erhalt der Kündigung in den persönlichen Bereich des Mitarbeiters. (zB durch Einwurfeinscheiben).VG

Ich bin in einer Zeitarbeitsagentur tätig. Laut Vertrag hab
ich 2 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende Monat. Im
Vertrag ist nicht definiert ab wann die Frist zählt, ob ab
Erhalt der Kündigung, wenn ich sie unterschrieben
zurückgeschickt oder der Arbeitgeber sie rausgeschickt hat.
Zudem ist mir nicht klar, ob der 15. mit in die 14 Tage
eingerechnet wird oder nicht.

Ab wann und bis wann wird gerechnet? Bin verwirrt.

Ich bin in einer Zeitarbeitsagentur tätig. Laut Vertrag hab
ich 2 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende Monat. Im
Vertrag ist nicht definiert ab wann die Frist zählt, ob ab
Erhalt der Kündigung, wenn ich sie unterschrieben
zurückgeschickt oder der Arbeitgeber sie rausgeschickt hat.
Zudem ist mir nicht klar, ob der 15. mit in die 14 Tage
eingerechnet wird oder nicht.

Ab wann und bis wann wird gerechnet?

Hallo, gerechnet wird immer in Kalendertagen. Die Gültigkeit beginnt mit dem postalischem Erhalt oder mit der persönlichen Übergabe durch den Arbeitgeber.
Ab dann beginnt aber auch die 3 wöchige Einspruchsfrist!!! Das heißt, mit Erhalt der Kündigung muß (falls man dagegen ist) die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich eingegangen sein!!! Sehr wichtig wenn man eine Abfindung rausschlagen will. Zu bedenken sind auch die Sanktionen des Arbeitsamtes falls man keinen neuen Job sofort hat. Also nicht warten, sondern handeln. Wenn man in der Gewerkschaft ist, sofort zum Gewerkschaftsanwalt (kostenlos) oder einen privaten Rechtsanwalt nehmen.

Mein Tipp wie immer, jammert nicht, klagt lieber :smile:

Hallo
die Frist zählt ab Erhalt der Kündigung, heißt wenn die KÜndigung in ihrem Briefkasten liegt, oder sie es persönlich übergeben bekommen.
Z.B Kündigung zum 15.04. dann ist der 15. noch mit drin, heißt sie müssen am 15 noch arbeiten und bekommen noch Geld dafür.

Alles Gute