ich habe vor 14 Tagen meinen Vertrag bei E-Plus gekündigt,und den 15.12.2000 als Vertragsbeginnsdatum im Kopf gehabt.
Im Kundenauftrag von damals ist dieses Datum als „Aktivierungsdatum“ aufgeführt.
Wenn ich mich auf der E-Plusseite einlogge,wird mir als Laufzeitende der 16.11.2011 angezeigt,das ist ist auch das Datum,das im Bestätigunsschreiben meiner Kündigung von E-Plus angegeben ist.
Ich hätte bei 3 Monaten K.-Frist somit zu spät gekündigt.
Nun meine Fragen:
Aktivierungsdatum = Vertragsbeginn?,
bzw.,gelten für meinen Vertrag noch die alten AGB´s von vor 10 Jahren,
(d.h., 1 Monat Kündigungsfrist),oder kann E-Plus mir einen Strick daraus drehen und meinen Vertrag um ein Jahr verlängern,weil ich die mittlerweile geänderte Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten habe?
Habe schon gegoogelt und mehrere Aussagen dazu gefunden,aber nichts Klärendes.
ich habe vor 14 Tagen meinen Vertrag bei E-Plus gekündigt,und
den 15.12.2000 als Vertragsbeginnsdatum im Kopf gehabt.
Im Kundenauftrag von damals ist dieses Datum als
„Aktivierungsdatum“ aufgeführt.
Wenn ich mich auf der E-Plusseite einlogge,wird mir als
Laufzeitende der 16.11.2011 angezeigt,das ist ist auch das
Datum,das im Bestätigunsschreiben meiner Kündigung von E-Plus
angegeben ist.
Ich hätte bei 3 Monaten K.-Frist somit zu spät gekündigt.
Nun meine Fragen:
2011 oder 2010? Bei 2011 haste doch noch über ein Jahr Zeit…
Aktivierungsdatum = Vertragsbeginn?,
Ja.
bzw.,gelten für meinen Vertrag noch die alten AGB´s von vor 10
Jahren,
(d.h., 1 Monat Kündigungsfrist),oder kann E-Plus mir einen
Strick daraus drehen und meinen Vertrag um ein Jahr
verlängern,weil ich die mittlerweile geänderte Kündigungsfrist
von 3 Monaten nicht eingehalten habe?
Riaskieren würde ich es nicht. Doch wenn das so war, könnte sein, dass das noch gilt.
also dass dein Kündigungstermin genau auf das Datum der Aktivierung (nur um Jahre später) fällt, ist sehr unwahrscheinlich. Dein Anbieter dreht dir bestimmt auch keinen Strick draus.
Was von wenigen Kunden berücksichtigt wird, ist das Datum deiner Vertragsverlängerung. Hast du evt. mal eine VVL vor oder nach dem 15.12. gemacht oder vielleicht sogar mal eine ausgelassen?
Dein entsprechender Kündigungstermin ergibt sich bei einer Vertragsverlängerung ab deren Datum + 24 Monate + Die Restlaufzeit aus deiner vorhergehenden VVL.
Wenn du also z.B. mal eine VVL erst am 20.01. gemacht hast, hast du 4 Wochen verschenkt!
Wenn du bei einer VVL nie den Tarif geändert hast, d.h. der Tarif wird in deiner Rechnung genauso wie vor 10 Jahren bezeichnet, dann gelten noch die alten AGBs.
Aber das ist auch eher unwahrscheinlich. Denn auch Eplus hat die Tarifpalette überarbeitet und veraltete Tarife abgeschafft. Wenn sich also dein Tarif geändert hat, haben sich auch die AGBs geändert.
Ich bin nicht ganz sicher,aber ich glaube mich daran zu erinnern,irgendwann mal eines dieser Treuangebote angenommen zu haben.
Sollte das nicht nach 2 vollen Jahren (also normale Vertragslänge) gewesen sein,sondern irgendwann zwischendrin,würde das wohl bedeuten,daß mein Vertrag ab diesem Zeitpunkt
wieder 24 Monate lang läuft,wenn ich keinen Denkfehler eingebaut habe.
Also verschiebt sich der Kündigungstermin um ein Jahr (2011 statt 2010) ,weil ich das Treuangebot unnötigerweise vorzeitig angenommen habe.
Kann das sein?