Kündigungsfrist IG Bergbau und Chemie

Hallo,

habe folgenden Absatz in meinem Arbeitsvertrag: „Es gilt die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. Ändert sich die Kündigungsfrist kraft Gesetzes für einen Teil, so hat auch der andere Teil diese Frist einzuhalten.“
Bedeutet das, dass ich nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, eine Kündigungsfrist von 4 Monaten einhalten muß??? Ich war immer der Meinung, dass ich nach wie vor 4 Wochen zum Monatsende habe…

Danke!

Hi,

erst einmal heißt die Gewerkschaft anders! ;o)
Zum anderen verstößt deine Frage wohl gegen FAQ 1129.

Frag doch einfach da nach, die IGBCE oder der Betriebsrat kann dir schnell, konkret und korrekt antworten.

Gruß, Tina … mehr auf http://w-w-w.ms/a48fqo