Hallo,
habe folgenden Absatz in meinem Arbeitsvertrag: „Es gilt die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. Ändert sich die Kündigungsfrist kraft Gesetzes für einen Teil, so hat auch der andere Teil diese Frist einzuhalten.“
Bedeutet das, dass ich nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, eine Kündigungsfrist von 4 Monaten einhalten muß??? Ich war immer der Meinung, dass ich nach wie vor 4 Wochen zum Monatsende habe…
Danke!