Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Ich würde gerne wissen zu welchem Termin (Stichtag) die Berechnung der Kündigungsfrist richtig ist.

Vorab ein paar Daten für ein Beispiel:

Mitarbeiter ist heute 9 Jahre 10 Monate im Betrieb.

Kündigungsfrist laut Gesetz :
ab 8 Jahre Betriebszugehörigkeit - 3 Monate zum Monatsende
ab 10jahre Betriebszugehörigkeit - 4 Monate zum Monatsende.

Welche Frist gilt nun wenn der Mitarbeiter heute seine Kündigung vom AG erhält?

Wie lange vor dem Kündigungstermin darf eine Kündigung ausgesprochen werden ?

vielen Dank vorab

Frank

hallo,
ich denke mal die drei monate kündigungsfrist gilt.wäre dann theoretisch der 31.10.2010

Hallo Frank,

die Angaben zu den Fristen sind eindeutig!

Für den Mitarbeiter gilt die Frist von 3 Monaten, da er nun mal noch keine 10 Jahre im Betrieb ist.
Der Arbeitgeber ist berechtigt am letzten Tag, bevor die 10-jährige Betriebszugehörigkeit bewirkt wird, noch mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.

Die Frage „wie lange vor dem Kündigungstermin …“ stellt sich meines Erachtens überhaupt nicht!

Wenn in diesem Fall im Juli die Kündigung ausgesprochen wird, erfüllen August, September und Oktober die drei vollen Monate; Kündigungstermin wäre mithin der 31. 10. 2010.
Es ist also gleichgültig, ob die Kündigung am 01. Juli oder am 31. Juli ausgesprochen wird, bzw. was maßgeblich ist, daß sie z u g e g a n g e n ist.

Bekannt ist sicherlich, daß die Kündigung schriftlich erfolgen muß und dem Arbeitgeber in unserem Fall spätestens am 31. 07. 2010 zugegangen sein muß. Wurde die Kündigung erst am 31. 07. 2010 zur Post gegeben, dem Arbeitgeber also frühesten am 01. 08. 2010 zugegangen, wäre die Kündigungsfrist 31. 10. 2010 falsch und damit die ganze Kündigung unwirksam.

Ansonsten ist es dem Arbeitgeber unbenommen bereits Monate vorher zum 31. 10. 2010 zu kündigen, wenn er möchte bereits im Januar 2010. Damit würde er ja eine Kündigungsfrist von sogar 9 Monaten einräumen. Wer will ihn die wahrscheinlich faire Vorgehensweise verübeln. Der Arbeitnehmer kann sich wesentlich früher arbeitssuchend melden und hat länger Zeit eine neue Arbeitstelle zu finden

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Hallo Frank,
Antwort zu deinem Beispiel:
1.) Der Mitarbeiter ist zum 31.10.2010 gekündigt.
2.) Kommt auf die gesetzliche Kündigungsfrist an.Siehe oben.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo, Frank. Ich kann dir bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen.

Hallo Frank,
da der Mitarbeiter nach der angegebenen Regelung noch keine 10 Jahre zum Betrieb gehört würde die Kündigungsfrist wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag geregelt wurde wie folgt aussehen;

Kündigung erteilt 06.07.2010 zum 31.11.2010.
Da der Monat bereits 6 Tage alt ist kann die Kündigung letztlich nur noch zum Monatsende November ausgesprochen werden.

Allerdings bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, das hier der Arbeitsvertrag in erster Linie zu Rate zu ziehen ist. Klauseln die ungültig sind werden dann vom Gesetzgeber ersetzt. Also bitte einmal nachschauen. Diese Antwort ist nicht bindend.

mfg
Ingof