Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis

Guten Tag,
die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis sind ja in 622BGB geregelt. Frage:
Wenn man z.B. jemanden kündigen will, der mehr als 5 Jahre, aber jetzt noch keine 8 Jahre beschäftigt ist, wäre die Kündigungsfrist 2 Monate. Würde mann diesen aber jetzt kündigen, würde er zu einem Zeitpunkt gekündigt, an dem er dann die 8 Jahre erreicht bzw. überschritten hätte.
Was gilt dann als Datum für diese Fristberechnungen? Das Datum des Kündigungsschreibens oder der Zeitpunkt des Kündigungstermins.
Danke
MM

Hi!

Was gilt dann als Datum für diese Fristberechnungen? Das
Datum des Kündigungsschreibens

Ja

oder der Zeitpunkt des
Kündigungstermins.

Nein

Gruß
Guido