Guten Tag,
die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis sind ja in 622BGB geregelt. Frage:
Wenn man z.B. jemanden kündigen will, der mehr als 5 Jahre, aber jetzt noch keine 8 Jahre beschäftigt ist, wäre die Kündigungsfrist 2 Monate. Würde mann diesen aber jetzt kündigen, würde er zu einem Zeitpunkt gekündigt, an dem er dann die 8 Jahre erreicht bzw. überschritten hätte.
Was gilt dann als Datum für diese Fristberechnungen? Das Datum des Kündigungsschreibens oder der Zeitpunkt des Kündigungstermins.
Danke
MM
Hi!
Was gilt dann als Datum für diese Fristberechnungen? Das
Datum des Kündigungsschreibens
Ja
oder der Zeitpunkt des
Kündigungstermins.
Nein
Gruß
Guido