Wenn die Künigungsfrist im AVR Caritas 6 Wochen zum Schluss des Kalendervierteljahres beträgt, welche Möglichkeit besteht, wenn man z.B. nicht schon zum 30.6. kündigen möchte, sondern erst zum 31.7? Geht das überhaupt, oder ist man dann auf das „Good will“ seines Arbeitgebers angewiesen?
Vielen Dank für die Hilfe,
Krankenfee
Wenn die Künigungsfrist im AVR Caritas 6 Wochen zum Schluss
des Kalendervierteljahres beträgt, welche Möglichkeit besteht,
wenn man z.B. nicht schon zum 30.6. kündigen möchte, sondern
erst zum 31.7?
Auflösungsvertrag bei gegenseitigem Einvernehmen
Geht das überhaupt,
Nicht einseitig durch den AN
oder ist man dann auf das
„Good will“ seines Arbeitgebers angewiesen?
Ja, s.o.
Vielen Dank für die Hilfe,
Krankenfee
&Tschüß
Wolfgang