Werte Gemeinde,
Frage zur Kündigungsfrist in einem Zeitvertrag nach dem TzBfG:
ein Arbeitnehmer hat einen auf 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag mit Start am 1.9.2006 und Ende am 28.2.2007.
Im AV wird nichts über einzuhaltende Kündigungsfristen erwähnt.
Es gilt kein Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Gruß bobesch.